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Seit Lilly Kilcher von einem Töff überfahren wurde, braucht sie am linken Schuh einen 3,5 Zentimeter höheren Absatz. Zwei Absätze pro Jahr bekommt sie von der Invalidenversicherung (IV) bezahlt. Wenn sie mehr will, muss sie in die eigene Tasche langen.
Das tat die in Dornach wohnhafte Frau vergangenes Jahr. Als sie im Oktober die Rechnung für zwei zusätzliche Absätze bekam, rieb sie sich die Augen: Sagenhafte 828.45 Franken sollten sie kosten – rund 414 Franken das Stück!
«Ich beklagte mich bei der Firma», erzählt die rüstige Rentnerin, «genützt hat es nichts. Das sei der Tarif der Invalidenversicherung, ich musste zahlen.»
Tatsächlich zahlt die IV für die Absätze von Frau Kilcher, die sie übernimmt, rund 400 Franken. Das bestätigt Martin Gabl, stellvertretender Geschäftsleiter der IV-Stelle Solothurn.
Ein Preis, der nach Ansicht von Lilly Kilcher jenseits von Gut und Böse ist. Sie entschloss sich deshalb, eine andere Firma zu suchen.
Und siehe da: Der Absatz, den sie sich vergangenes Frühjahr anfertigen liess, kostete nur noch 95 Franken. Die Quittung reichte sie umgehend der IV-Stelle Solothurn ein. Sie hat ja im neuen Jahr wieder zwei Absätze zugute.
95 statt 400 Franken – das sollte für die IV eigentlich ein Grund sein, nebst dem Geld gleich auch noch ein Dankeschön zu schicken! Doch Fehlanzeige, Lilly Kilcher erhielt weder noch. Der Lieferant der Absätze sei von der IV nicht anerkannt, hiess es.
Will Frau Kilcher Geld von der IV, muss sie wieder Kundin eines Lieferanten werden, der 400 Franken verlangt. Ihr Ärger ist gross: «Man wird von der
IV bevormundet und muss zu den teuersten Schuhmachern gehen und die teuersten Schuhe kaufen.»
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Lilly Kilcher zeigt die beiden Schuhe. Der teure Absatz (r.) wird von der IV bezahlt – der billige nicht. (Georgios Kefalas)