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1. Ich höre immer wieder, dass wir Jungen die Rente der Alten zahlen müssen. Wie ist das möglich?
In den Töpfen der 2. Säule liegen rund 720 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon gehören den aktiven Beitragszahlern, 240 Milliarden den Rentnern. Letztere erhalten per Gesetz rund 4,5 Prozent Zins, also gut 10 Milliarden Franken. Gemäss einer Swisscanto-Umfrage lag die Rendite in den vergangenen acht Jahren per Saldo aber bei null Prozent. Im Klartext: Die Jungen haben den Alten seit 2001 jährlich etwa 10 Milliarden Franken bezahlt – unfreiwillig.
2. Warum werden nicht einfach die laufenden Renten gekürzt?
Das Gesetz und das Prinzip von Treu und Glauben verbieten es. Versprochen ist versprochen. Nur freiwillige Leistungen, die nicht im Reglement festgeschrieben sind, können rückgängig gemacht werden. Das ist bisher aber nur einmal vorgekommen – bei der Pensionskasse von Georg Fischer.
3. Meiner Firma droht die Pleite und die Pensionskasse hat zehn Prozent Unterdeckung. Stehe ich besser da, wenn ich kündige?
Jein. Bei einer normalen Kündigung können Sie Ihr volles Alterskapital in die neue Firma mitnehmen – oder in die Auffangeinrichtung. Verlieren Sie hingegen den Job im Rahmen einer Betriebsschliessung, wird Ihr Guthaben im Ausmass der Unterdeckung gekürzt. In Ihrem Fall also um zehn Prozent. Dasselbe kann Ihnen passieren, wenn Sie zu einem Zeitpunkt kündigen, in dem die Pleite schon absehbar ist.
4. Bringt es etwas, wenn ich mich selbständig mache?
Im Prinzip ja. In diesem Falle erhalten Sie die volle Freizügigkeit, egal wie es um die Pensionskasse steht. Zudem sichern Sie damit Ihr Kapital vor dem Zugriff der Alten. (Siehe Frage 1) Sie riskieren aber, dass Ihre Lohneinbusse grösser ist als der vermiedene Kapitalverlust.
5. Kann ich mir mein Kapital auszahlen lassen, um damit ein Eigenheim zu finanzieren?
Bis zum Alter von 50 Jahren dürfen Sie Ihr volles Sparguthaben für diesen Zweck verwenden, unabhängig vom Zustand Ihrer Pensionskasse. Ab 50 können Sie nur 50 Prozent Ihres Guthaben abziehen oder maximal das Guthaben, das Sie mit 50 hatten.
6. Ich habe schon ein Haus. Kann ich meine Hypothek erst aufstocken und dann meine Pensionskassenguthaben dazu verwenden, die Hypothek wieder zurückzuzahlen?
Die Pensionskassen können solche Tricks im Rahmen von Sanierungsmassnahmen verbieten. Dazu braucht es allerdings eine formelle Reglementsänderung. Sie laufen jedoch Gefahr, dass Ihr Steueramt diese Konstruktion zum Anlass nimmt, Sie als professionellen Anleger einzustufen. Das könnte Sie teuer zu stehen kommen.
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Alternatives Sparen: Bis zum Alter von 50 Jahren darf das volle PK-Guthaben für den Kauf eines Eigenheims verwendet werden. (Keystone)