
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den UBS-Deal über den Haufen geworfen hat, fordern jetzt Politiker: Die Bank soll das Problem doch selber lösen!
Tönt einfach, bedeutet aber: Ein UBS-Angestellter muss die versprochenen 4450 Kundendaten den USA übergeben! Ein unvorstellbarer Vorgang. Und eine glasklare Verletzung des Bankgeheimnisses! Darauf stehen Geldstrafen bis 1 Million Franken oder bis drei Jahre Knast.
Wer nimmt für seine Firma ein solches Opfer auf sich? Laut Ex-Bankenprofessor Hans Geiger wären Ex-UBS-Präsident Peter Kurer und Ex-Konzernchef Marcel Rohner in der Pflicht. Geiger forderte schon im letzten November: «Sie hätten hinstehen und sagen müssen: Wir verstossen im Interesse der UBS gegen das Bankgeheimnis und sind bereit, die Konsequenzen zu tragen. Im schlimmsten Fall hätte das drei Jahre Gefängnis bedeutet.»
Fest steht: Die obersten Manager kämen in jedem Fall dran. Denn: «Sie müssten ja die Anweisung zur Bankgeheimnisverletzung geben», erklärt Professor Günter Heine von der Uni Bern. Zwar könne man sich auf einen Notstand berufen, weil die Firma in den USA von einer Klage bedroht werde. «Aber ein Freispruch ist ausgeschlossen.»
Das gilt auch für jenen UBS-Angestellten, der die Daten effektiv übergeben würde: «Die ausführende Person kann geltend machen, dass sie nur die Anweisung des Vorgesetzten ausgeführt habe und andernfalls mit einer Kündigung habe rechnen müssen.» Aber für einen Freispruch reicht auch das nicht.
Wie hart wäre die Strafe? Die 4450 Fälle würden als eine einzige Handlung gelten. Doch Rechtsprofessor Daniel Jositsch stellt klar: «Selbstverständlich kann die Strafe erhöht werden, wenn eine grosse Zahl von Fällen vorliegt.» Von mildernden Umständen will er nichts wissen: «Die UBS-Verantwortlichen haben sich ja in gesetzeswidriger Weise verhalten und sind so in die Sache hineingekommen.»
Angenommen, der Täter hat keine Vorstrafen, ist mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu rechnen. Aber Professor Heine sagt: «Dass die Person doch ins Gefängnis müsste, lässt sich nicht ganz ausschliessen.»
Kein Wunder hat sich bisher keiner gefunden, der den Helden spielen will. Kommt hinzu: Der Ruf der UBS wäre endgültig kaputt. Sie würde auf alle Zeiten als die Bank gelten, die ihre Kunden selber an die Steuerbehörden verraten hat.