Wann schützt Bern endlich unser Geld?

  • Publiziert: 07.10.2008, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Georges Wüthrich

Bankenpleiten, Börsensturz – wer rettet jetzt unser Erspartes? Unsere Nachbarn reagieren mit Staatsgarantie für die ganzen Spargelder. In der Schweiz dagegen sind nur Guthaben bis 30'000 Franken gesichert!

Angela Merkel hat gehandelt.Deutschland will für die unvorstellbare Summe von 568 Milliarden Euro geradestehen.

Irland zog als erstes Land die Konsequenzen. Auch Dänemark, Grossbritannien, Griechenland und Schweden haben Staatsgarantien für ihre Kleinanleger angekündigt. Die Regierungen versuchen so, die Bürger zu beruhigen.

Und die Schweiz?
Funkstille. Geschützt sind bei uns nur 30000 Franken. Die Banken stehen zwar für diesen Betrag gerade – innerhalb von 90 Tagen. Für diesen Zweck haben sie einen Fonds von 4 Milliarden geäufnet. Zudem kommen im Falle eines Zusammenbruchs einer Bank Einlagen bis 30000 Franken automatisch in die sichere 2. Konkursklasse.

Angesichts der 303 Milliarden Franken Einlagen von Sparern, die in der Schweiz wohnhaft sind, ist dies ein erbärmlicher Schutz. Denn nur ein Drittel der Anleger hätten im Katastrophenfall eine Staatsgarantie: die Kunden der meisten Kantonalbanken und der PostFinance.

Langsam, aber sicher erwacht die Schweizer Politik. Der Solothurner CVP-Nationalrat und Wirtschaftsanwalt Pirmin Bischof (48) und die Baselbieter SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (60) wollen die Grenze für die im Falle eines Konkurses privilegierten Einlagen auf 100000 Franken heraufsetzen. SP-Finanzexpertin Leutenegger Oberholzer möchte immerhin noch eine Anhebung des Anlegerschutzes durch die Banken prüfen lassen.

Motionär Bischof verlangt, dass der Bundesrat bis zur Wintersession die Gesetzesvorlage ausarbeitet.
Und wenn die Zeit nicht reicht?

Szenario 1: Sondersession
Der Bundesrat erlässt einen dringlichen Bundesbeschluss. Das Parlament tritt kurzfristig zu einer Sondersession zusammen.

Szenario 2: Notrecht
Der Bundesrat agiert über Nacht mit Notrecht. Das kann er in ausserordentlichen Lagen nach Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung tun. Mit einer Absegnung der Vorlage durch die Finanzdelegation des National- und Ständerates wäre die Sache geritzt.

Ist eine hundertprozentige Staatsgarantie in der Schweiz überhaupt eine Option?
Der Bundesrat könnte auch sie per Notrecht beschliessen. Ebenso wie er eine Rettungsaktion à la Hypo Real Estate Group in Deutschland über Nacht auf die Beine stellen könnte – zusammen mit den Banken.

Nur will das in der Schweiz nicht einmal die Linke: «Das ginge nur mit strengsten Auflagen, die praktisch einer Verstaatlichung gleichkommen», sagt der Frei-burger SP-Ständerat Alain Berset (45).

Für die Gefahr einer Bankenpleite in der Schweiz gibt es zum Glück keine Anzeichen. Mit einer beruhigenden Garantie liesse es sich in diesen stürmischen Zeiten trotzdem besser schlafen.

Was meinen Sie: Braucht es in der Schweiz eine höhere Staatsgarantie für unsere Spargelder?

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