Vontobel zum Rentenklau

  • Aktualisiert am 20.01.2012

Der Rentenklau geht weiter. Jetzt nehmen die Alten den Jungen die Rente weg. Allein in den letzten fünf Jahren haben die aktiven Arbeitnehmer gut 60 Milliarden Franken Sparbeiträge an die Rentner abgeben müssen.

Die finanzielle Schieflage der 2. Säule wird immer schlimmer. Angesichts der tiefen Zinsen und der steigenden Lebenserwartung erhalten die Rentner viel zu hohe Renten. Für die künftigen Rentner bleibt damit immer weniger übrig.

Diese Woche gab das Bundesamt für Statistik bekannt, dass die Lebenserwartung der 65-jährigen Männer innerhalb von zehn Jahren von 15,5 auf 17,1 Jahre gestiegen ist. Die offizielle Rentenformel geht aber immer noch von einer Lebenserwartung von 15,3 Jahren und einer Erhöhung um ein Jahr alle zehn Jahre aus.

Ebenfalls diese Woche haben die Finanzdienstleister Swisscanto und Complementa ihre gemeinsame Pensionskassenstudie veröffentlicht. Danach brauchen unsere Pensionskassen eine Rendite von 5,2 Prozent, um die versprochenen Renten bezahlen zu können. Darin sind je rund 0,5 Prozentpunkte für die Kosten der Vermögensverwaltung und für die steigende Lebenserwartung eingerechnet. Von 2000 bis 2004 haben sie jedoch eine Rendite von minus ein Prozent erzielt, und auch in Zukunft seien kaum mehr als 3 Prozent zu erwarten.

Im Klartext: Die heutigen Arbeitnehmer müssen die Rentner massiv subventionieren: Die Rentenbezüger verfügen über ein Sparkapital von gut 250 Milliarden Franken. Um damit die Rente von zur Zeit rund 20 Milliarden Franken nachhaltig finanzieren zu können, bräuchte es die erwähnte Bruttorendite von 5,2 Prozent. Für jedes fehlende Prozent müssen die aktiven Beitragszahler 2,5 Milliarden Franken unfreiwillig an die Rentner abtreten.

Für die Jahre 2000 bis 2004 bedeutet dies einen jährlichen Nettotransfer von insgesamt gut 60 Milliarden Franken. In Zukunft werden es – 3 Prozent Rendite vorausgesetzt- jährlich noch gut 5 Milliarden Franken sein. Das ist viel Geld, auch relativ gesehen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jährlich rund 30 Milliarden Franken Pensionskassenbeiträge. Davon gehen rund 10 Milliarden für die Unkosten und Risikoprämien (Tod, Invalidität) weg. Es verbleibt ein Sparbeitrag von gut 20 Milliarden, und davon gehen die erwähnten 5,5 bis 13 Milliarden Franken «Subventionen» an die Rentner weg. Ein Wahnsinnn.

Anton Streit, Vizedirektor im Bundessamt für Sozialversicherung kennt das Problem. «Wir bereiten zur Zeit eine Gesetzesvorlage zur weiteren Senkung des Umwandlungssatzes vor», sagt er, «damit sollen die künftigen Renten auf ein Niveau gesenkt werden, das den veränderten Umständen entspricht.» Die angepeilte Grössenordnung dürfte etwa bei 5,8 Prozent liegen. Gegenüber den heute noch geltenden Sätzen entspräche dies einer Rentenkürzung um rund 20 Prozent.

Doch selbst wenn das Gesetz morgen geändert wird, fressen die heutigen Pensionierten mit ihren überhöhten Renten noch Jahrzehnte lang Milliardenlöcher in die Pensionskassen. Vielen Vorsorgeeinrichtungen bleibt dann wohl nur noch der Sicherheitsfonds – der aber bloss die gesetzlichen Minimalrenten garantiert.

Die Rente als Lotterie

Seit ein paar Jahren funktioniert das BVG immer mehr als Lotterie. Entscheidend sind die zwei letzten Ziffern des Jahrgangs. Wer Jahrgang 1939 oder tiefer hat, und folglich bis spätestens 2004 pensioniert wurde, erhielt pro 100000 Franken Sparguthaben noch 7200 Franken Rente. Des entspricht einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent. Ab 2005 wird der Umwandlungsatz auf dem obligatorischen Teil der Rente jedes Jahr um 0,5 Prozent gesenkt. Die vorläufige Zielgrösse ist ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Ein neues Gesetz soll diesen Satz weiter senken. Inzwischen haben die Sammelstiftungen die Umwandlungsätze auf dem überobligatorischen Teil der Renten auf (je nach Versicherung) rund 5,4 Prozent für Frauen und 5,8 Prozent für Männer gesenkt. Auch hier sind die älteren Jahrgänge nicht betroffen.

Ob und wie stark die Umwandlungssätze gesenkt werden, und ob die Rentner vielleicht auch noch einen Teuerungsausgleich erhalten, hängt weitgehend davon ab, wieviel Rendite die betreffende Pensionskasse auf ihren Anlagen erzielt. Auch das scheint eine Lotterie zu sein. 2002 zum Beispiel hat die beste Pensionskasse eine Rendite von 9 Prozent erzielt, die schlechteste hat einen Rückschlag um 22,5 Prozent erlitten. Das Mittel lag bei minus 5,9 Prozent.

Wohlerworbene Rechte

Der Rechtssteit zwischen Jung und Alt kann wie folgt illustriert werden. Die Pensionskasse A hat drei
Mitglieder und ein Sparkapital von 2 Millionen Franken. Eine Million hat davon hat der 65-jährigen Rentner Huber aufgebracht. Die restliche Million haben die aktiven Angestellten Meier und Müller einbezahlt. Gemäss Reglement hat Huber Anspruch auf eine Rente von 71´500 Franken. Diese Rente – und nicht etwa das Sparkapital gilt als «wohlerworbenes Recht». Dies ist kein Problem, wenn die Rente dem Kapital entspricht. Das ist aber nur solange der Fall, als Hubers Million etwa 50´000 Franken Zins abwirft. Zur Zeit sind jedoch nur etwa 3 Prozent bzw. 30´000 Franken realistisch. Meier und Müller müssen also von ihrem Zinsertrag von 30´000 Franken 2´000 Franken an Huber abtreten. Dies führt über kurz oder lang dazu, dass die Pensionskasse saniert, bzw. das Reglement geändert werden muss. In diesem Falle bleiben nach der gegenwärtigen Rechtsauffassung die «wohlerworbenen Rechte» von Huber unangetastet. Müller und Meier müssen höhere Beiträge zahlen und/oder ihre Rentenanspruch wird gekürzt.
Werner Vontobel ist Wirtschaftsredaktor beim SonntagsBlick. Für Blick Online schreibt er regelmässig Artikel zu ausgewählten Wirtschaftsthemen.- RDB

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