Nullrunden bei den Pensionskassen Der Mindestzins ist faktisch abgeschafft

  • Publiziert: 10.01.2009, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Werner Vontobel

Offiziell liegt der Mindestzins bei 2 Prozent. Aber viele Pensionskassen schreiben ihren Versicherten dieses Jahr weniger als zwei Prozent oder gar keinen Zins gut. Und das völlig legal.

Im Oktober 2008 hatte der Bundesrat den Mindestzins für 2009 nach langem Streit zwischen den Sozialpartnern auf 2 Prozent festgesetzt. Zwei Monate später, am 15. Dezember, beschloss der Stiftungsrat der Siemens-Pensionskasse, 2009 die Sparguthaben der Rentner mit Null Prozent zu verzinsen, also gar nicht. Die Pensionskassen der SBB und der Swisscom haben die Zinsgutschriften für 2009 ebenfalls ausgesetzt. Die Ringier-Pensionskasse schrieb den Versicherten schon 2008 nur 1 Prozent Zins gut, obwohl der gesetzliche Mindestzins letztes Jahr noch bei 2,75 Prozent lag.

Wie ist das möglich? Das Bundesgericht hat 2005 entschieden, dass die Notwendigkeit, die Zahlungsfähigkeit der Pensionskasse zu sichern, Vorrang hat vor dem Anspruch der Versicherten auf den Mindestzins. Darum darf das sogenannte Anrechungsverfahren anwendet werden: Die Pensionskassen schreiben zwar für das obligatorische Mindestguthaben den Mindestzins gut, ziehen den entsprechenden Betrag aber postwendend vom überobligatorischen Guthaben wieder ab. Unter dem Strich bleibt ein Zins von 0 Prozent.

Dazu muss man wissen, dass sich der Mindestzins nur auf den relativ bescheidenen obligatorischen Rentenanspruch und auf das entsprechende Sparkapital bezieht. Im Rentenalter 65 sind das maximal 268000 Franken. Die meisten Kassen finanzieren jedoch deutlich höhere Leistungen mit entsprechend höheren Altersguthaben.

Im laufenden Jahr dürfte rund die Hälfte aller Pensionskassen vom Anrechungsverfahren gebrauch machen. Sie weisen wegen der schlechten Börse eine Unterdeckung aus, sie haben zuwenig Kapital, um ihre Verpflichtungen zu erfüllten. Weil Rentenkürzungen praktisch ausgeschlossen sind, bleiben nur zwei Möglichkeiten, die Kassen wieder ins Lot zu bringen: Nullzinsrunden (bei hoffentlich positiven Kapitalerträgen) oder Beitragserhöhungen – also Lohnkürzungen.

Das ist auch der Grund, warum der Schweizerische Gewerkschaftsbund, bzw. deren PK-Spezialistin Colette Nova nur lauwarm gegen das Anrechungsverfahren protestiert: «Wir behalten dieses Problem im Auge.» Arbeitgeber-Direktor Thomas Daum zieht Nullzinsrunden ebenfalls vor, zumal Beitragserhöhungen mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert werden müssten. «Das wäre in der aktuellen Konjunkturlage kontraproduktiv», gibt er zu bedenken.

Der St. Galler Rechtsanwalt und BVG-Spezialist Felix Schmid ist anderer Meinung. Er hält eine Nullverzinsung mit Anrechnungverfahren für unzulässig, «weil die den Gleichheitsgrundsatz verletzt.» Bisher hat sich aber kein Geschädigter gefunden, der eine Klage anstrengt. Doch das könnte sich bald ändern. Spätestens, wenn die Jahresrechnungen offiziell vorliegen, müssen die Pensionskassen ihren Versicherten reinen Wein einschenken und Sanierungsmassnahmen ergreifen.

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Werner Vontobel, Wirtschaftspublizist.

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