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Fünf Vorschläge für eine bessere Altervorsorge

Werner Vontobel | Aktualisiert um 00:41 | 20.11.2005

Unsere Altersvorsorge verunsichert die Rentner, enteignet die Beitragszahler und bremst die reale Wirtschaft. Prominente Professoren fordern deshalb eine «nachhaltige» Sanierung. Hier sind fünf konkrete Vorschläge.



Die tiefen Inflationsraten und Zinsen sowie die steigende Lebenserwartung haben unsere Altersvorsorge in Schieflage gebracht. Der Bundesrat hat deshalb diese Woche unter anderem angekündigt, dass er den Umwandlungssatz und damit die Renten senken will. Zudem stehen wieder einmal der Mindestzins und die freie Wahl der Pensionskasse zur Diskussion.

Eine Gruppe von Professoren hat im Auftrag des «Center for Corporate Responsibility and Sustainability» an der Uni Zürich die Studie «Nachhaltige Altersvorsorge Schweiz – Navos» verfasst. Sie wollen ein System, das nicht nur versicherungstechnisch stimmt, sondern auch zur realen Wirtschaft passt.

«Das Hauptproblem», so die Professoren, «liegt in der zunehmenden Belastung zukünftiger Generationen.» Doch die Tragbarkeit dieses Belastung hängt nicht nur von der zunehmenden Zahl der Rentner ab, sondern auch von deren «Lohnforderungen». In diesem Punkt nimmt die Navos-Studie an, dass sich die Reallöhne jährlich um 0,5 Prozent erhöhen, während sich Guthaben der Rentner mit einem Realzins von mindestens 1,8 Prozent vermehren. Für die Professoren ist das ein Grund zum jubeln: «Ein Kapitaldeckungsverfahren führt bei gegebenen Abgabesätzen zu wesentliche höheren Renten als im Umlageverfahren.»

Richtig, aber diese höheren Renten müssen von den Aktiven bezahlt werden. Denn ob Umlage- oder im Kapitaldeckungsverfahren, Renten werden letztlich immer aus dem laufenden Volkseinkommen bestritten. Konkret erhöhen die 1,3 Prozentpunkte Differenz zwischen Lohn und Rendite die Belastung der künftigen Generation etwa gleich stark wie wenn die Lebenserwartung der 65jährigen um weitere 10 Jahre steigen würde.

  • 1. Vorschlag

    Wer das Vorsorgesystem nachhaltig machen will, muss deshalb dafür sorgen, dass sich die Reallöhne etwa gleich entwickeln wie die realen Renditen, bzw. etwa gleich wie das Wachstum der Produktivität.

    Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sparinstrument einer Volkswirtschaft, und sollte deshalb dem realen Investitionsbedarf angepasst sein. Das ist im heutigen System nicht der Fall. Die Investitionen der Schweiz betragen rund 20 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Davon entfallen etwa 14 Prozentpunkte auf die Unternehmen, 3,5 Prozentpunkte auf die privaten Haushalte (Wohnungsbau) und 2,5 Prozentpunkte auf den Staat.

    Im Schnitt der letzten paar Jahre finanzierten die Unternehmen und die Haushalte je etwa 110 bis 120 Prozent ihrer Investitionen mit eigenen Ersparnissen. Beim Staat betrug die Eigenfinanzierungsquote rund 80 Prozent. Rechnet man zusammen, so zeigt sich, dass die Ersparnisse die Investitionen um rund 2 BIP-Prozent übersteigen, bevor in der 2. Säule auch nur ein Rappen gespart worden ist.

    So gesehen, müsste die Schweiz auf ein Kapitaldeckungsverfahren verzichten und die gesamte Altersvorsorge, wie die AHV, ausschliesslich auf dem Umlageverfahren aufbauen. Doch die Umstände sind nicht normal. Noch in den frühen Neunzigerjahren konnten die Unternehmen dank hartem Preiswettbewerb nur etwa 80 Prozent ihrer Investitionskosten auf die Preise überwälzen. Und weil der Staat noch nicht vom Sparwahn umzingelt war, investierte er rund 3 Prozent vom BIP und finanzierte etwas weniger als die Hälfte davon mit Schulden.

    Unter diesen normalen Umständen könnte die Schweiz also ein System der Altersvorsorge brauchen, das jährlich netto etwa 3-BIP-Prozente spart. Mehr ist volkswirtschaftlich definitiv ungesund. Um nachhaltig zu sein, müsste das System ferner dafür sorgen, dass ein rechter Teil dieser Gelder in die kleinen und mittelgrossen Unternehmen fliesst. Sie leiden offensichtlich unter Kapitalmangel. Innerhalb der letzten fünf Jahre sind die Bankkredite an Unternehmen um rund 20 Prozent zurückgegangen. Das ist ein klares Krisenzeichen.

    Aus dieser Analyse kann man folgende konkrete Massnahmen ableiten:

  • 2. Vorschlag

    Alle steuerlichen Ver-günstigungen für den überobligatorischen Teil des BVG und für die 3. Säule werden gestrichen. Wie die Navos-Studie feststellt, schwimmen viele Rentner förmlich in Geld. Gut ein Drittel weist ein steuerbares Vermögen von mehr als
    1 Million Franken aus, das mit zunehmendem Alter sogar noch steigt. Es macht also keinen Sinn, die Bildung dieser Grossvermögen auch noch steuerlich zu begünstigen.

  • 3. Vorschlag

    Mit den zusätzlichen Steuereinnahmen könnte man die AHV ausbauen. In diesem Sinne schlagen die Professoren eine Erhöhung der AHV-Rente von heute 2150 auf 2500 Franken vor.

  • 4. Vorschlag

    Was die Anlage der BVG-Gelder betrifft, begnügt sich die Navos-Studie damit, vage «wachstums- und innnovationsfördernde Anlagen der Ersparnisse der 2. und 3. Säule» zu fordern. Konkreter wäre beispielsweise eine gesetzliche Vorschrift, wonach jede Pensionskasse in ihren Statuten festhalten muss, wie sie es mit der Sozial- und Umweltverträglichkeit ihrer Anlagen hält und wie sie die KMU zu fördern gedenkt – oder auch nicht. Die dazu nötigen Informationen sind für wenig Geld auf dem Markt erhältlich, beispielsweise bei der Fondation Ethos in Genf.

    Eine nachhaltige Altersvorsorge muss auch die Realitäten des Arbeitsmarkts berücksichtigen. Wegen der steigenden Produktivität nimmt die Arbeitszeit pro Kopf und Jahr um gut 0,5 Prozent ab, der Lohndruck steigt und deswegen verzichten die Unternehmen am liebsten auf die Alten. Unter diesen Umständen verschärft eine Erhöhung des Rentenalters das Beschäftigungsproblem, erhöht den generellen Lohndruck und verlagert das Finanzierungsproblem der Pensionskassen in die Arbeitslosen- und Invalidenversicherungskassen. All dies wird in einem Detailbericht zur Navos-Studie festgehalten. In der Schlussfolgerung steht dennoch, dass das Pensionierungsalter angehoben werden solle.

    Dieser Vorschlag wird erst noch falsch begründet, nämlich mit der angeblichen Zunahme der Zahl der über 65-Jährigen im Verhältnis zu den Aktiven. Dieser Anteil soll sich laut dem «Szenario-Trend» des Bundesamts für Statistik zwischen 2000 bis 2060 von 25,2 auf 45 Prozent erhöhen. Doch wegen der (stark unterschätzten) Zuwanderung lag dieser Anteil auch Ende 2004 unverändert bei 25,2 Prozent. Für die 2. Säule ist das zwar kein Trost, dafür umso mehr für die AHV. Sie ist von den aktuellen demographischen Veränderungen viel weniger stark betroffen als die 2. Säule.

    Richtig bleibt zwar, dass ein steigendes Lebensalter für das System der Altersvorsorge problematisch ist. Jeder bezieht zwar gerne möglichst lange eine möglichst hohe Rente. Und wegen der steigenden Produktivität können wir uns das realwirtschaftlich auch leisten. Niemand zahlt aber gerne die entsprechend hohen Beiträge. Doch wenn die Schwarzarbeit zunimmt, wird die Last der ehrlichen Beitragszahler noch grösser.

    So gesehen wäre es sicher gut, wenn die schwindende Arbeit auf eine längere Lebensarbeitszeit verteilt werden könnte. Statt 20 würde man nur 10 Beitragsprozente vom Lohn abgeben und 10 Prozent der Arbeitszeit auf die Jahre nach 65 verschieben.

  • 5. Vorschlag

    Doch solche Veränderungen kann man nicht einfach dekretieren indem man das Rentenbezugsalter erhöht. Das wäre nicht nachhaltig. Stattdessen könnte man vorbeugende Massnahmen mit Prämienrabatten belohnen und fördern. Warum nicht Rabatte für Firmen, welche Teilzeitarbeit fördern, temporären Aussteigern einen neuen Arbeitsplatz zusichern, ältere Mitarbeiter fördern, kurz, die dazu beitragen, dass sich das schrumpfende Arbeitsvolumen besser verteilt?

    Doch bei allem Reformeifer: Unser System der Altersvorsorge ist zwar nicht nachhaltig, aber es existiert und die heutigen und künftigen Rentner vertrauen darauf, dass die zugesagten Leistungen bezahlt werden. Ein Umbau des Systems darf dieses Vertrauen nicht erschüttern. Das ist eine schwierige Gratwanderung.
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    Rentenreform – das liegt auf dem Tisch

    Am Mittwoch hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er dem Parlament vorschlagen wird, den Umwandlungssatz bis 2011 von heute 7,15 auf 6,4 Prozent zu senken. Das bedeutet eine Senkung der (künftigen) Renten um 10,5 Prozent. Das (noch) geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8 Prozent bis 2015 vor.

    Am Dienstag hat der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP seine Vorschläge zur Sanierung des BVG präsentiert. Er will den gesetzlichen Mindestsatz für die Verzinsung der Altersguthaben ebenso abschaffen wie den Umwandlungssatz. Die freie Wahl der Pensionskasse durch die Arbeitnehmer lehnt der ASIP ab.
    Siehe: www.asip.ch

    Ein Expertengremium unter der Leitung der Professoren Ernst A. Brugger und René L. Frey legt nach zweijähriger Arbeit das Konzept Nachhaltige Altersvorsorge Schweiz – Navos vor. Die Experten fordern einen Ausbau der AHV zu einer echt existenzsichernden Rente. Die pflegeorientierten Ergänzungsleistungen sollen von der AHV abgekoppelt werden. Das Rentenalter soll um «einige Jahre»angehoben werden. Der Umwandlungssatz soll gesenkt werden, d.h. die Renten der künftigen Rentner werden gekürzt.
    http://www.sustainability-zurich.org


    Mitte Oktober. In einer Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherung schlägt der Zürcher Finanzmarktspezialist Professor Martin Janssen vor, dass künftig alle Arbeitnehmer ihre Pensionskasse frei wählen und wechseln können. Zugleich soll die ganze Risikoversicherung (Invalidität, Witwenrenten usw.) aus den Pensionskassen herausgenommen und bei der AHV/IV angegliedert werden.

    Werner Vontobel ist Wirtschaftsredaktor beim SonntagsBlick. Für Blick Online schreibt er regelmässig Artikel zu ausgewählten Wirtschaftsthemen. (RDB)
    Werner Vontobel ist Wirtschaftsredaktor beim SonntagsBlick. Für Blick Online schreibt er regelmässig Artikel zu ausgewählten Wirtschaftsthemen. (RDB)
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