Steuerstreit Von Wegelin erschien niemand vor Gericht

NEW YORK - Die Bank Wegelin muss sich in New York vor Gericht verantworten. Doch im Gerichtssaal erschien heute kein Vertreter der Schweizer Bank. Die Staatsanwaltschaft überlegt sich nun, wie sie das erzwingen kann.

  • Publiziert: 10.02.2012
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Muss fürs US-Geschäft geradestehen: Wegelin-Teilhaber Konrad Hummler.

(Reuters)

Vor Gericht in New York erschien heute Nachmittag (Ortszeit) beim ersten Termin im Verfahren gegen Wegelin kein Vertreter der Schweizer Bank. Wegelin ist angeklagt amerikanischen Steuersündern geholfen zu haben, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen und so US-Recht gebrochen zu haben.

«Es ist nicht überraschend, dass Wegelin gewählt hat, nicht zu erscheinen», sagte Richter Jed Rakoff vom südlichen Bezirksgericht des Teilstaates New York. Die Bank gilt nun ebenso wie die drei bereits angeklagten ehemaligen Wegelin-Mitarbeiter als flüchtig vor der US-Justiz.

Der Richter fragte die drei Vertreter der Staatsanwaltschaft, wie sie nun weiter vorzugehen gedenke. Ein Unternehmen könne man schliesslich höchstens in Science Fiction-Filmen verhaften. Staatsanwalt Daniel Levy antwortete, Wegelin werde von einer kleinen Gruppe von Partnern geleitet. Die Behörden würden allenfalls versuchen, gegen diese Partner Haftbefehle zu erwirken.

Führt der diplomatische Weg zum Ziel?

Richter Rakoff schlug die Möglichkeit vor, das Aussenministerium einzuschalten. «Manchmal findet es die Regierung eines gut respektierten, unabhängigen souveränen Staates nicht hilfreich, ein Unternehmen zu haben, dass den Bemühungen einer anderen Regierung ausweicht», sagte Rakoff. Er riet den Staatsanwälten zu prüfen, ob diplomatische Wege vielleicht eher zum Ziel führen.

Mit Wegelin ist zum ersten Mal ein Finanzinstitut vor einem amerikanischen Gericht verklagt, das keine Niederlassung in den USA besitzt. Eingereicht hatte die Klage der Staatsanwalt des südlichen Bezirkes von New York, Preet Bharara.

Die St. Galler Privatbank lässt sich in New York laut Medienberichten von Anwalt Richard Strassberg der Kanzlei Goodwin Procter vertreten. Dieser war zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen. Wegelin droht eine gesetzlich festgelegte Höchstbusse des Doppelten des Bruttogewinns oder das Doppelte des Schadens aus den mutmasslichen Verbrechen die höhere der beiden Zahlen kommt zur Anwendung.

Wegelin sieht rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt

Wegelin erachte die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Strafprozesses nach amerikanischem Recht als nicht erfüllt. Deshalb sei man heute beim Gerichtstermin vor dem United States District Court for the Southern District of New York in Manhattan nicht erschienen, teilte die Bank mit.

Gemäss amerikanischem Recht könne ein Strafprozess nicht begonnen werden, bevor dem Beschuldigten die Klage ordnungsgemäss zugestellt worden ist, heisst es im Communiqué der Bank weiter. Da die Bank Wegelin bis heute nicht entsprechend vorgeladen worden sei, habe für sie keine Notwendigkeit bestanden, am Hearing zu erscheinen.

Wegelin habe diesen Standpunkt dem Staatsanwalt in einem Schreiben ausführlich dargelegt. Im übrigen zeige sich in aller Deutlichkeit das Dilemma, dass Wegelin & Co. durch die Anwendung von US-Recht gegen Schweizer Banken entweder gegen dieses oder gegen Schweizer Recht verstossen müsste.

Wegelin & Co. werde weiterhin alles versuchen, die Angelegenheit im Rahmen respektvoller Kooperation mit den US-Behörden und unter Einhaltung des schweizerischen Rechts zu lösen. (SDA)

Kommentare (8)

  • Hans  Plüss
    Richtig gehandelt durch die Bank Wegelin. Schliesslich ist Wegelin eine Schweizer Bank mit Sitz in der Schweiz und schweizerischem Recht verpflichtet. Nicht mehr und nicht weniger. Kommt mir alles irgendwie bekannt vor, nur in einem anderen Zusammenhang. Aber auch mit US-jüdischen Staatsanwälten.
    • 11.02.2012
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  • Frank  Burri , Wolfhausen
    Die Wegelin hat 70 Kunden von der UBS übernommen und wird als Skandalbank dargestellt. Die Politik, angeführt von einem hilflosen Bundesrat folgt wie Leminge den überwiegend haltlosen Anschuldigungen der Anklageschrift - und die Medien stimmen in diesen unsäglichen Gesang mit ein. How dumb can you be? Wenigstens besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Teilhaber der Bank den anstehenden Prozess gewinnen werden.
    • 11.02.2012
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  • Othmar  Hug , Binningen
    Was wollen diese Amerikaner mit diesem Geld? Ihren Staatshaushalt sanieren und sonst gar nichts. Unverfroren bis zur Pervertierung. Hier heisst es standhaft bleiben, bei uns gilt unser Recht und nicht das amerikanische.
    • 11.02.2012
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  • kocher  rodolfo , Seeland
    Konrad Hummler Wegelin & Co. ist ein Kämpfer und hatte immer schon "Füdli" gegen die Grossmacht USA gezeigt, sie sind faktisch schon lange Pleite und versuchen überall in der Welt Geld einzuziehen! Es gibt leider nicht mehr viele dieser Art. Schade!
    • 11.02.2012
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  • Peter  Stoffel , Rorschach
    Was sich diese selbsternannte Weltpolizei alles erlaubt, ist ziemlich dreist. Vielleicht wäre es an der Zeit, dass unsere Justiz auch eine Hexenjagt auf amerikanische Staatsangehörige macht, die sich verdächtig machen könnten, Schweizerrecht zu brechen.
    • 11.02.2012
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