Steuerstreit UBS will dem Bund die Kosten bezahlen

  • Publiziert: 13.08.2009, Aktualisiert: 14.01.2012

ZÜRICH – Der Vergleich zwischen UBS und US-Behörden könnte den Bund über 50 Millionen kosten. Die Grossbank will dafür geradestehen. Doch der Bund weiss nicht, ob er Rechnung stellt.

Wer wird die für die Schweiz anfallenden Kosten im Vergleich beim US-Zivilverfahren gegen die UBS, dem sogenannten John Doe Summons-Verfahren, bezahlen? Nationalrat Daniel Vischer (Grüne) geht davon aus, dass am Schluss weit über 50 Millionen Franken anfallen werden (Blick.ch berichtete).

Die SP hat bereits gestern Klarheit gefordert. Doch offizielle Angaben über die Kosten lagen noch keine vor. Für SP-Finanzpolitikerin Anita Fetz ist ohnehin klar: «Das darf nicht am Steuerzahler hängenbleiben». Sie verlangt vom Bundesrat eine Zusammenstellung sämtlicher Kosten.

Jetzt hat sich die Grossbank dazu geäussert und zeigt sich kooperationsbereit: «Natürlich sind wir bereit, aus der Erledigung des John Doe Summons-Verfahrens entstandene Unkosten zu bezahlen, sollte der Bund diese in Rechnung stellen», sagt UBS-Sprecher Christoph G. Meier auf Anfrage.

Finanzdepartement wartet ab

Für das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kommt das überraschend. Man ist sich jedenfalls noch nicht im Klaren, was man mit dem Angebot der UBS anfangen soll. Auf die Frage, ob man die besagten Kosten in Rechnung stellen werde, sagt Sprecher Roland Meier: «Das können wir im Moment noch überhaupt nicht sagen.» Denn man wisse noch nicht einmal, wie hoch die Kosten sein werden.

Im Finanzdepartement und anderen Departementen sind zahlreiche reguläre Mitarbeiter mit dem Steuerstreit mit den USA beschäftigt. Daneben gibt es aber auch zahlreiche Fachkräfte, die speziell für das US-Zivilverfahren gegen die UBS angeheuert worden sind. «Es ist schwierig aufzuschlüsseln und zu sagen, was die speziell dadurch entstandenen Kosten sind», sagt Roland Meier.

Darf man Rechnung stellen?
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte gegenüber der «Tagesschau», der Vergleich sei zwischen zwei Staaten ausgehandelt worden. Es sei offen, ob es dabei eine Rechtsgrundlage für eine Kostenrückerstattung gebe. Die Frage werde geprüft.

Zur Vereinbarung selbst erklärte sie in der «Tagesschau» von Schweizer Fernsehen, der monatelang ausgehandelte Vergleich berücksichtige schweizerisches Recht. (noo/zum)

play Ständerätin Anita Fetz: «Das darf nicht am Steuerzahler hängenbleiben.»

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Soll der Bund der UBS seinen Aufwand in Rechnung stellen?»

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