Protokoll UBS-Vergleich: 4450 Dossiers – 40 Mio Kosten

  • Publiziert: 19.08.2009, Aktualisiert: 03.01.2012
play Gleich drei Bundesrätete waren mit dem Steuerstreit zwischen UBS und den USA beschäftigt: Micheline Calmy-Rey, Hans-Rudolf Merz, Eveline Widmer-Schlumpf. (Keystone)

BERN – Der UBS-Vergleich zwischen der Schweiz und den USA ist unterzeichnet worden. Die USA verzichtet auf die Durchsetzung der Zivilklage.

Um 15.30 Uhr beginnt die Medienkonferenz. Anwesend sind Bundespräsident Merz, Bundesrätin Widmer-Schlumpf und Bundesrätin Calmy-Rey.

Das EJPD meldet, dass der UBS-Vergleich zwischen der Schweiz und der USA unterzeichnet ist.

Die UBS wird USA Daten von 4450 Konten vorlegen!

Eveline Widmer-Schlumpf spricht als Erste.

«Es ist gelungen, einen Vergleich zu erzielen. Die US-Behörden verzichten auf einseitige Durchsetzung der Klage. Sie beschreiten den vorgesehen Amtshilfeweg.»

«Das war die Lage: Die IRS (Steuerbehörde) verlangte die Identität von 52000 Kontendaten. Hätte die UBS die Daten herausgeben müssen, hätte sie schweizerisches Recht verletzt. Sie wäre bestraft worden. Hätte die UBS die Anordnung des US-Gerichts missachtet und die Daten nicht herausgegeben, hätte sie amerikanisches Recht verletzt. Sie hätte mit Beugebussen rechnen müssen, die sie in ihrer Existenz bedroht hätten. Die UBS konnte diesen Justizkonflikt nicht alleine lösen.

Wir sind froh, dass der Souveränitätskonflikt vermieden werden konnte. Die Schweiz wird ein neues 4450 Konten umfassendes Gesuch bearbeiten. Das Gesuch wird im Rahmen des geltenden Rechts bearbeitet. Die schweizerische Rechtsordnung wird vollumfänglich respektiert. Es handelt sich um eine auf die UBS massgeschneiderte Lösung.»

«Eine weitere Herausgabe von Kundendaten gemäss Notrecht wird nicht stattfinden. Das erzielte Abkommen befreit nun die UBS von der US-Justiz. Das Abkommen beseitigt den existenzbedrohenden Konflikt und damit die drohenden schwerwiegenden Konsequenzen für die Schweizer Volkswirtschaft.»

«Es besteht keine Grund zur Euphorie. Wir haben die Talsohle überschritten, aber noch lange nicht auf dem Berg. Wir müssen 4450 Daten innerhalb eines Jahres bearbeiten. Die Umsetzung ist sehr anspruchsvoll.»

Jetzt spricht Hans-Rudolf Merz

«Der vom Bundesrat gebildete Ausschuss hat nun diesen Staatsvertrag präsentieren können. Im Mittelpunkt steht nun dieses neue Amtshilfegesuch. Es wird nun alles sehr schnell gehen. Damit wird das grösste Amtshilfegesuch asugelöst, dass es in der Schweiz jemals gegeben hat.»

Die Kosten des ganzen Projekts werden sich auf 40 Millionen Franken belaufen.

Die UBS wird der Projektgruppe die betreffenden Dossiers zur Verfügung stellen. Ab Mitte September werden die ersten Dossiers überreicht. Die Steuerverwaltung gewährt auf Antrag der Betroffenen Akteneinsicht, eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ist für die Betroffenen möglich.»

«Die Rechtsstaatlichkeit ist gewahrt. Die Betroffenen haben Beschwerderecht. Für den Bundesrat war immer klar, dass kein Notrecht angewendet werden soll.

Ich rufe die Banken im Vermögensverwaltungsbereich auf, sich auf ihre traditionellen Werte und auf ihre Tugenden zu besinnen. So weit darf es nie mehr kommen.»

Jetzt spricht Micheline Calmy-Rey

Micheline Calmy-Rey spricht von den Schwierigkeiten der Delegationen, sich zu treffen. Die amerikanische Delegation habe nicht viel Sympathie für das Schweizer System gezeigt. Die Lösung sei gut für die Schweiz, es wäre sonst schlimmer herausgekommen.

«Zusammenfassend kann gesagt werden: Die Schweiz verfügt über ein gutes Netzwerk und über gute Partner. In diesem Fall waren unsere hervorragende Beziehungen. Jetzt haben wir einen Friedensvertrag erreicht.»

Jetzt werden erste Fragen gestellt

Wie ist man auf die 4450 Daten gekommen?
Widmer-Schlumpf: «Das sind die Daten, die sich ergeben, wenn man die Kriterien festlegt. Es sind die tatsächlichen Steuerbetrugsfälle sowie Fälle schwerer Steuerhinterziehung über mehrere Jahre. Die Bank legt offen, wer diese Kriterien erfüllt. Die Bank kann diesen Kunden, die damit rechnen müssen, dass ihr Dossier übergeben wird, nahelegen sich offenzulegen.»

Werden Sie Regress nehmen?
Hans-Rudolf Merz: Ich nehme an, dass es ca. 40 Millionen kosten wird. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die UBS in die Pflicht zu nehmen. Die Bank hat aber eine gewisse Haltung eingenommen, uns entgegenzukommen.

Erste DBAs gutgeheissen

Der Bundesrat hat die ersten sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Amtshilfeartikel gemäss OECD-Musterabkommen gutgeheissen. Er hat das Eidg. Departement des Äussern (EDA) und das Eidg. Finanzdepartement (EFD) zur Unterzeichnung ermächtigt. (SDA)

Alle sind happy

Die Reaktionen von Parteien und Wirtschaftsverbände auf die Einigung mit den USA ist überwiegend positiv ausgefallen. Weiterer Schaden für den Schweizer Finanzplatz habe verhindert werden können, so der Tenor. Für viele ist zentral, dass sowohl die Schweizer Rechtsordnung als auch die Rechtsmittel der Beklagten eingehalten werden konnte.

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