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Der Luganeser Einzelrichter Francesco Trezzini nimmt es mit der UBS auf: Laut einer superprovisorischen Verfügung muss die Grossbank diejenigen Kunden informieren, die auf der 4450 Namen zählenden Liste stehen, die an die US-Behörden ausgeliefert werden muss.
Der Einzelrichter hiess einen Antrag des Tessiner Anwalts Paolo Bernasconi gut, der die Interessen von zwei US-Amerikanern vertritt, die Konten bei der UBS in Lugano haben.
Die Bank müsse ihren Kunden sofort mitteilen, ob ihre Namen schon weitergegeben worden seien, sagte Bernasconi gegenüber dem Radio der italienischen Schweiz (RSI).
Auch die Gründe müssen genannt werden
Ebenso verpflichtet der Richter laut Bernasconi die UBS, ihren Kunden mitzuteilen, ob und allenfalls weshalb sie auf der Liste der Namen seien, die an die USA ausgehändigt werden könnte.
Bernasconi geht davon aus, dass die UBS Konsequenzen aus der superprovisorischen Verfügung ziehen wird. Denn es ergebe keinen Sinn, wenn unzählige weitere UBS-Kunden aus dem selben Grund ein Zivilgericht anrufen würden. (SDA/bih)