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Mitkonkurrenten abgezockt! Das ist das Verdikt der Wettbewerbs-Kommission (Weko) gegen die Swisscom. Denn sie ist einerseits mit ihrer Marke Bluewin als ADSL-Anbieter tätig, andererseits liefert sie auch das für Breitbandinternet notwendige Vorprodukt.
Wettbewerber von Bluewin wie Sunrise, VTX oder Green benötigen von der Swisscom diese Vorleistung, damit sie ihren Endkunden ebenfalls Breitbandinternet via ADSL anbieten können.
Die Swisscom hat – im Vergleich zu den Endkundenpreisen – bis Ende 2007 hohe Preise für dieses Vorleistungsangebot verlangt. Auf Beamtendeutsch: Es resultierte eine zu knappe Differenz zwischen Vorleistungskosten und Endkundenpreisen («Kosten-Preis-Schere»).
Die Konkurrenz konnten ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben. Die Swisscom hat in diesem Bereich via Bluewin zwar ebenfalls Verluste gemacht, diese wurden jedoch durch die Gewinne der notwendigen Vorleistung überkompensiert.
Diese Preispolitik beurteilt die Weko als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die hohen Vorleistungspreise haben zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen. Auf den 1. Januar 2008 hat die Swisscom ihre Vorleistungspreise gesenkt. Die Situation hat sich dadurch für die anderen ADSL-Anbieter verbessert.
Die Weko verhängt nun gegen die Swisscom wegen Verstosses gegen das Kartellgesetz eine Busse von exakt 219`861`720 Franken. (num)