Tag 23 Schmidheiny will Entschädigung – zum Spenden

  • Publiziert: 02.03.2007, Aktualisiert: 02.01.2012

BÜLACH – Im Swissair-Prozess geht mit dem Plädoyer des Verteidigers von Thomas Schmidheiny der Reigen der «einfachen» Verwaltungsräte zu Ende. Auch er forderte einen Freispruch. Am Montag folgt der Hauptangeklagte Corti.

Dass die SAirGroup und die SAirLines im Oktober 2001 um Nachlassstundung ersuchen mussten, war im Frühjahr 2001, nicht voraussehbar, sagte Verteidiger Nathan Landshut. Mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sei die gesamte Luftfahrtindustrie in eine immense Krise gestürzt worden. Der nicht vorhersehbare Umsatzzerfall habe einen Zerfall der Unternehmenswerte bewirkt und damit der inneren Werte der Beteiligungen von SAirGroup und SAirLines bewirkt. Ausserdem kritisierte auch Landshut, dass die Anklageschrift unklar und missverständlich sei.

Milliardär Schmidheiny hat neben einem vollumfänglichen Freispruch auch eine angemessene Entschädigung gefordert. Diese würde er allerdings spenden. «Im Einverständnis mit meinem Mandanten darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Thomas Schmidheiny die ihm aus dem Entschädigungsanspruch zustehenden Gelder einer gemeinnützigen Stiftung wird zukommen lassen», erklärte Rechtsanwalt Nathan Landshut.

Die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen vorsätzlichen Vermögensdelikte soll der 62-jährige Zementindustrielle Thomas Schmidheiny laut Staatsanwaltschaft zusammen mit acht weiteren ehemaligen SAirGroup-Verwaltungsräten im Zusammenhang mit der im März 2001 beschlossenen Reorganisation der SAirGroup und einer Zahlung von 150 Millionen Euro an die belgische Sabena begangen haben.

Schmidheiny war nicht Mitglied der Finanzkommission im SAirGroup-Verwaltungsrat, aber während des laufenden Swissair-Verfahrens wegen eines Insiderdelikts in Spanien zu 1,5 Millionen Euro Busse verurteilt worden. Er gilt deshalb als vorbestraft und soll laut Staatsanwaltschaft im Vergleich zu den anderen «einfachen» Verwaltungsräten eine höhere bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten erhalten. Zudem soll er – wie alle nicht geschäftsführenden Verwaltungsräte – zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und 10000 Franken Busse verurteilt werden.

Am Montag steht das Plädoyer des Hauptangeklagten Mario Corti auf dem Programm. Für den Verteidiger des letzten SAirGroup-Präsidenten sind anderthalb bis zwei Tage angesetzt. Die Hauptverhandlung im Swissair-Prozess dauert bis Ende nächster Woche. Das Datum der mündlichen Urteilseröffnung steht noch nicht fest.

play Für seine Rolle im SAir-Verwaltungsrat soll Thomas Schmidheiny nicht bestraft werden, fordert die Verteidigung. (Reuters)

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