Steuerdaten an USA? Schweiz sagt No!

  • Publiziert: 01.05.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

MIAMI (USA) – Die US-Steuerbehörde verlangt die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendaten. Bank und Bundesrat fordern die die Justiz auf, die Zivilklage fallen zu lassen.

Kundendaten den amerikanischen Behörden «verraten» – das würde laut Bundesrat die Souveränität der Schweiz und das internationale Recht verletzen. Er schreibt in einem Brief, das Schweizer Gesetz verbiete die Herausgabe von vertraulichen Informationen, wenn dies nicht über die amtlich vorgesehenen Kanäle verlangt würde. Das Vorgehen gegen die UBS wird als übermässig angelegte «Fisch-Expedition» bezeichnet.

Ähnlich äussert sich die UBS in einer 60-seitigen Stellungnahme. Aus Respekt vor der Rechtsprechung und der Souveränität eines anderen Staates solle das US-Bundesgericht in Miami die Klage fallen lassen. Im Schreiben wird dargelegt, wie die UBS und ihr Personal das Schweizer Strafrecht verletzen würden, falls sie Daten, die dem Bankengeheimnis unterliegen, herausrücken würden, ohne dass ein erhärteter Verdacht gegen Kunden vorliegt.

Die Vorladung sei inkompatibel mit dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA, schreibt die UBS in der gerichtlichen Eingabe weiter. Das Abkommen mache spezifische Vorschriften, wie Regierungen in Sachen Informationen über Steuerfragen vorzugehen hätten.

Geständiger UBS-Banker als Hauptzeuge

Im Mai 2008 war den US-Behörden ein Fisch ins Netz gegangen, auf den sie lange gewartet hatten: Eine Untersuchung der Steuerbehörde IRS zu den Tätigkeiten des russischen Immobilienhändlers Igor Olenicoff trug den Ermittlern den Namen seines Privatbankiers Bradley Birkenfeld ein.

Dem ehemaligen Direktor der Private-Banking-Abteilung der UBS konnte nachgewiesen werden, im Ausland betrügerische Anlagefonds und Firmen gegründet zu haben, um rund 150 Mio. Dollar an Vermögen reicher Klienten zu verbergen. Birkenfeld gestand und arbeitet seither mit den US-Behörden zusammen. Auf seine Kenntnisse stützt sich die Klage.

300 Kundendaten überwiesen, Mio-Busse gezahlt

Im Februar 2009 musste sich die Bank dem Druck der Amerikaner beugen: Sie überweis die Daten von rund 300 Kunden, die des Steuerbetrugs verdächtigt wurden und zahlte zudem eine Busse von 780 Mio. Dollar. Einen Tag nach dem Vergleich doppelten die US-Behörden nach und verlangten die Herausgabe 52000 weiterer Kontodaten. (SDA)

Doppelbesteuerungs-Abkommen verletzt

Das US-Prozessrecht gibt der Schweiz die Möglichkeit, dem Gericht ihre Haltung zum Fall darzulegen. Dadurch wird die Schweiz laut dem Bundesamt für Justiz (BJ) nicht Partei im Verfahren. Das Verfahren habe einen direkten Bezug zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) sowie zur schweizerischen Rechtsordnung und Souveränität, schreibt das BJ. Nach Ansicht der Schweiz verletzt es das DBA und gefährdet zudem dessen anstehende Revision.

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