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Die überrissenen Boni bei den Grossbanken waren einer der Gründe für die Finanzkrise. (Keystone)
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat heute ihre Vorschriften zu den Vergütungspraktiken in der Finanzbranche veröffentlicht. Die Höhe der variablen Vergütungen wie beispielsweise Boni wird durch das Rundschreiben nicht beschränkt.
Die variablen Vergütungen müssen vom Unternehmen jedoch künftig langfristig auch verdient werden und sind daher abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Instituts. Damit würden das Risikobewusstsein und der Anreiz zu nachhaltigem Wirtschaften gestärkt.
Mit ihren Vergütungsvorschriften wolle die Finma die Salärpolitik der Finanzinstitute nachhaltig beeinflussen. Zudem erwarte die Behörde, dass gerade Personen in höheren Hierarchiestufen einen bedeutenden Teil ihrer variablen Vergütung mit aufgeschobener Wirkung erhielten.
Der Wert der aufgeschobenen Vergütung – wie beispielsweise gesperrte Aktien – soll dabei von der zukünftigen Entwicklung des Instituts und dessen Risiken abhängen.
«Vergütungssysteme können mit falschen Anreizen dazu verleiten, unangemessene Risiken einzugehen, und so die Substanz und Ertragskraft eines Finanzinstituts und letztlich dessen Stabilität gefährden», schreibt die Finma.
Das Rundschreiben gilt ab dem 1. Januar 2010, ist aber nur für die sieben grössten Banken und die fünf grössten Versicherungen zwingend. Der Geltungsbereich richtet sich dabei nach einem Schwellenwert von zwei Milliarden Franken Eigenmittel bei Banken beziehungsweise der sogenannten Solvabilitäts-Spanne bei Versicherungen.
Damit wolle die FINMA vermeiden, dass den kleinen und mittleren Instituten unverhältnismässiger Umsetzungsaufwand entstehe. (SDA/hhs)