Der Trick der Pensionskassen So schrauben sie am Rentenalter

  • Publiziert: 08.02.2012
  • Von Matthias Pfander
play Späterer Lebensabend für Frauen: Rentner auf Kaffeefahrt.

ZÜRICH - Rentenalter 65 ist für viele Frauen bereits eine Tatsache – obwohl im AHV-Gesetz immer noch 64 gilt. Vor allem öffentliche Pensionskassen setzen auf den Trick.

Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes werden Frauen mit 64 Jahren pensioniert, Männer mit 65. So steht im AHV-Gesetz. Für die Pensionskassen sieht das Gesetz andere Regeln vor. Und davon machen sie auch Gebrauch. Sie schrauben am Rentenalter, völlig legal.

Indem sie Leistungen anbieten, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, können sie dafür das Rentenalter erhöhen. Man spricht auch gerne von Flexibilisieren.

Besonders bei Pensionskassen der öffentlichen Hand ist dieser Trick offenbar beliebt, wie die TV-Sendung «Kassensturz» gestern zeigte. Darunter die Pensionskassen von Post und SBB.

Weniger Rente

Tatsächlich stehen bei den Pensionskassen finanzielle Überlegungen im Vordergrund. Die Versicherten werden immer älter und an den Finanzmärkten ist schon seit Jahren die erforderliche Rendite nicht mehr zu erzielen.

Also versuchen die Vorsorgeeinrichtungen mit Massnahmen diese Entwicklungen aufzufangen. Klar, die Frauen können sich nach wie vor bereits mit 64 pensionieren lassen – einfach nicht mit der vollen Rente, sie haben ja auch weniger einbezahlt.

Die Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Colette Nova, strich im «Kassensturz» vor allem die Vorteile hervor: «Für die Frauen ist es positiv, dass ihnen die Pensionskassen die Möglichkeit bieten, dieselbe Rente zu erhalten wie Männer.»

Sollen Frauen erst mit 65 in Rente können?»

Kommentare (7)

  • Ewald  Rindlisbacher , Grayland
    Wieso die Schweizer unterschiedliche Rentenalter haben, kann keine normaldenkende Person verstehen. Entweder ist man gleichberechtigt oder nicht, da gibt es kein Wenn und Aber !!
    • 09.02.2012
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  • Manrfred  Walter , Zizers
    Es wundert einen schon, dass nun plötzlich das AHV-Rentenalter nicht mehr dem Pensionsrentenalter entspricht.
    So etwas macht die Politiker und viele andere mehr hellhörig und erfinderisch. Und dann schleifen sie wieder die Stuhlbeine schlanker; aber klammheimlich. Man hat sich ja an die Schweigepflicht zu halten.
    • 08.02.2012
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  • Rolf  Camenzind , Bern
    Beachten Sie bitte, dass Rentenalter 64 für Frauen für die AHV gilt und darum im AHV-Gesetz geregelt ist. Für die Pensionskassen gilt hingegen das Gesetz über die Berufliche Vorsorge BVG. Dort gibt es KEIN Frauenrentenalter 64.
    Rolf Camenzind, Bundesamt für Sozialversicherungen
    • 08.02.2012
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  • Brigitte  Baumgartner
    Ich sehe das zwar nicht so recht ein, warum man die frauen jetzt wieder mit 65jahren in pension lässt. Es gäbe vielleicht mehrer frauen, wenn sie arbeit hätten, würden sie vielleicht dann mit 65jahren in pension gehen, aber sonnst ist es eher schlecht.denn heute bekommt ja eine frau, wenn sie über 50jährig ist wohl kaum mehr eine arbeitsstelle, auch das ist ein springender punkt.
    • 08.02.2012
    • 2 Gefällt mir
  • Beat  Steiner , Zug
    Jaja die alte Leier mit der nicht erreichbaren Rendite!
    Warum um Himmels Willen offeriert meine PK im Überobligatorium plötzlich einen Höheren Zins als im Obligatorium? Weil die Kasse so Grosszügig ist, oder hat Sie Angst vor einer Abwanderung, oder, was am ehesten Zutrifft, die Rendite ist doch etwas besser als diese uns Weiss machen wollen.
    • 08.02.2012
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