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Späterer Lebensabend für Frauen: Rentner auf Kaffeefahrt.
Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes werden Frauen mit 64 Jahren pensioniert, Männer mit 65. So steht im AHV-Gesetz. Für die Pensionskassen sieht das Gesetz andere Regeln vor. Und davon machen sie auch Gebrauch. Sie schrauben am Rentenalter, völlig legal.
Indem sie Leistungen anbieten, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, können sie dafür das Rentenalter erhöhen. Man spricht auch gerne von Flexibilisieren.
Besonders bei Pensionskassen der öffentlichen Hand ist dieser Trick offenbar beliebt, wie die TV-Sendung «Kassensturz» gestern zeigte. Darunter die Pensionskassen von Post und SBB.
Weniger Rente
Tatsächlich stehen bei den Pensionskassen finanzielle Überlegungen im Vordergrund. Die Versicherten werden immer älter und an den Finanzmärkten ist schon seit Jahren die erforderliche Rendite nicht mehr zu erzielen.
Also versuchen die Vorsorgeeinrichtungen mit Massnahmen diese Entwicklungen aufzufangen. Klar, die Frauen können sich nach wie vor bereits mit 64 pensionieren lassen – einfach nicht mit der vollen Rente, sie haben ja auch weniger einbezahlt.
Die Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Colette Nova, strich im «Kassensturz» vor allem die Vorteile hervor: «Für die Frauen ist es positiv, dass ihnen die Pensionskassen die Möglichkeit bieten, dieselbe Rente zu erhalten wie Männer.»
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