Schweizer Erfolg im Steuerstreit mit USA

  • Aktualisiert am 03.01.2012

MIAMI – Im Streit über die Herausgabe der UBS-Kundendaten kann die Schweiz einen Teilerfolg erzielen. Ein Richter in Miami unterstützt die Einwände der UBS. Das US-Justizministerium muss nun Stellung nehmen.

Teilerfolg für die Schweiz im Streit um die Herausgabe von UBS-Kundendaten in den USA: Ein Bezirksrichter in Miami verlangt in der Angelegenheit eine Stellungnahme von US-Justizminister Eric Holder.

Richter Alan Gold reagierte damit auf den so genannten «Amicus curiae»-Brief, den die Schweiz vor Wochenfrist eingereicht hatte. Die UBS und die Schweiz fordern die Einstellung des Verfahrens zur Herausgabe von Informationen zu 52000 UBS-Konteninhabern.

Im 50-seitigen Schreiben wurde dargelegt, dass die UBS und ihr Personal das Schweizer Strafrecht verletzen würden, falls sie Daten, die dem Bankgeheimnis unterliegen, herausrücken würden. Das Begehren der US-Behörden sei zudem nicht vereinbar mit dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA.

Gold hält die Argumente für gewichtig genug, um eine Stellungnahme Holders einzufordern, wie er am gestern in Miami erklärte. Der US-Justizminister soll sich demnach bis spätestens 30. Juni äussern. (SDA)

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