Viele Schweizer arbeiten länger, als sie müssten. Vertreter von Bund, Kantonen und Gewerkschaften fordern schärfere Kontrollen der Arbeitszeiten.
play
«Der ‹Präsentismus› – das Wetteifern, wer am längsten im Büro sitzt – nimmt überhand» – Arbeitsinspektor Peter Meier.
(Philippe Rossier)Jeder Schweizer Arbeitnehmer unterliegt dem Arbeitsgesetz. Es schreibt Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten vor. Und es verpflichtet alle Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu dokumentieren (siehe Box). Die Behörden müssen kontrollieren, ob die Bestimmungen eingehalten werden.
Doch für Hunderttausende ist das reine Theorie. Viele Angestellte arbeiten zu viel – «manche bis zum Umfallen», sagt der Zürcher Arbeitsinspektor Peter Meier (56), Präsident der Vereinigung schweizerischer Arbeitsinspektoren.
Arno Kerst, Vizepräsident der Allbranchengewerkschaft Syna, konkretisiert: «Banken und Versicherungen – und zunehmend andere Branchen – missachten die gesetzlichen Vorschriften im grossen Stil.»
Auch bei den Angestellten im Gesundheitswesen und in der Gastronomie häufen sich die Missstände. «Die Lage bei Arbeitszeiterfassung und -kontrolle gerät aus dem Ruder», sagt Hans Hartmann, Co-Leiter Kommunikation der Dienstleistungsgewerkschaft Unia.
Im Bankensektor betrage die Überzeit im Schnitt bereits 2,2 Wochenstunden, so Denise Chervet, Generalsekretärin des Schweizerischen Bankpersonalverbands.
Wo ohne Ende geschuftet wird, nehmen Stress und Folge-Phänomene wie Mobbing und Burn-out zu. Resultat sind Langzeitausfälle, die unsere Volkswirtschaft Jahr für Jahr Milliarden kosten.
Würden die Arbeitszeiten eingehalten, wie das Gesetz es befiehlt, «könnten Staat und Krankenkassen viel Geld für die Behandlung von Langzeitkranken sparen», sagt Arbeitsinspektor Meier.
Heftiger Streit entbrannte nun zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern darüber, wie Arbeitszeiten künftig besser erfasst und kontrolliert werden sollen. Nächsten Donnerstag tagt in Bern die Eidgenössische Arbeitskommission. Unter Leitung von Serge Gaillard, Chef der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), diskutiert das Gremium eine schärfere Regelung.
Klar ist: Das Staatssekretariat sieht Handlungsbedarf – und fordert eine Lösung des Problems. Laut Seco-Untersuchungen dokumentieren 15 Prozent der Angestellten in der Schweiz ihre Arbeitszeit überhaupt nicht mehr. Es sind die, die am meisten Überstunden schieben.
«Das Ziel ist, die Arbeitnehmer künftig besser zu schützen. Das heisst, dass die Angestellten in allen Branchen ihre Arbeitszeit erfassen», sagt Gaillard. «Gleichzeitig braucht es eine flexible Lösung für Kadermitarbeiter, die nicht zu restriktiv ist.»
So ist laut Gaillard auch denkbar, dass Angestellte, die mehr als 175000 Franken im Jahr verdienen, ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen müssen. Die neue Regelung, welche Schweizer Unternehmen wieder härter an die Kandare nehmen soll, würde in einer Verordnung zum Arbeitsgesetz verankert. Das Seco will dem Bundesrat möglichst noch dieses Jahr einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Doch die Fronten sind verhärtet – und ein Kompromiss ist schwierig. Gewerkschaften fordern mehr Kontrollen. Nach gültigem schweizerischen Arbeitsgesetz müssen Arbeitnehmer in allen Branchen ihre Arbeitszeiten täglich aufzeichnen, damit die kantonalen Arbeitsinspektorate diese überprüfen können.
«Das Gesetz ist klar – und die Anwendung eine einfache Angelegenheit», sagt Arbeitsinspektor Peter Meier. «Es braucht pro Tag in der Regel vier Einträge», so Meier. «nämlich beim Arbeitsbeginn am Morgen, beim Beginn der Mittagspause, am Ende der Mittagspause und zum Feierabend». Diese vier Einträge pro Tag könnten auf «unterschiedliche technische Weise vorgenommen werden», so Meier weiter.
Möglich sind Excel-Tabellen, Protokolle mit Handeinträgen, Zeiterfassungsprogramme – oder die gute alte Stempeluhr. Auf jeden Fall sei die Arbeitszeiterfassung überall «ohne Weiteres möglich und zumutbar», sagt Meier. Aber erst mit ihr könnten die Arbeitsinspektoren feststellen, ob die gesetzlichen Arbeitszeiten – wöchentliche Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten – eingehalten werden.
Gegen schärfere Kontrollen wehren sich vor allem die Banken. Sie drängen sogar auf Flexibilisierung und würden am liebsten auf eine strenge Zeiterfassung verzichten, wie Balz Stückelberger bestätigt, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands der Banken in der Schweiz.
Im Rahmen eines Pilotprojekts erprobten die Kreditinstitute in den vergangenen zwei Jahren ein neues Modell der Arbeitszeiterfassung. Stichwort: Vertrauensarbeitszeit. Wer Ende der Woche keine Überzeit meldet, für den gilt die Vermutung, dass er nach Vorschrift gearbeitet hat. Gerade Angestellte mit geringen Löhnen wagen jedoch kaum, ihre Überzeit zu melden: Zu gross sind der Druck und die Angst vor dem Jobverlust. «Der Präsentismus – das Wetteifern, wer am längsten im Büro sitzt – nimmt überhand», sagt Arbeitsinspektor Meier.
Sowohl das Seco als auch die Arbeitsinspektoren halten das Pilotprojekt deshalb für gescheitert. «Wir brauchen verlässliche Daten, damit wir die Arbeitszeit kontrollieren können. Das Modell liefert sie nicht», sagt Peter Meier.
Ein Knackpunkt ist die 175000-Franken-Grenze beim Salär, bei deren Überschreitung die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen müssen. Die Arbeitgeber-Vertreter halten diese Bemessungsgrenze für zu hoch. In vielen Branchen – zum Beispiel auf dem Bau – verdiene nicht einmal der Chef so viel, heisst es.
Die Verordnung 1 zum schweizerischen Arbeitsgesetz hält glasklar fest, dass «die geleistete (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit inkl. Ausgleichs- und Überzeitarbeit» jedes Arbeitnehmers dokumentiert werden muss. Doch viele Schweizer Unternehmen foutieren sich darum. Das Gleiche gilt für die gesetzliche Vorschrift, nach der sie angeben müssen, wann und wie lange ihre Angestellten Pause machen – und wie sie für Überstunden entschädigt werden. Der Zürcher Arbeitsinspektor Peter Meier meint, in der Regel genügten vier Einträge pro Tag, um die geleistete Arbeitszeit festzuhalten. Elektronische Systeme zur automatischen Zeiterfassung machen dies noch einfacher. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für die meisten Angestellten beträgt laut Arbeitsgesetz 45 Stunden. Es schreibt auch Einschränkungen für Nacht- und Sonntagsarbeit vor: Arbeitnehmer sind in dieser Zeit besser geschützt und haben Anrecht auf Lohnzuschläge.
Beliebteste Kommentare
Alle Kommentare (53)