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Sammelklagen wie in den USA sind im Schweizer Rechtssystem nicht zugelassen. Aber: Wenn mehrere Personen für die gleiche Sache kämpfen, dann dürfen sie sich zusammentun – und ihre Interessen durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten lassen.
Genau das haben jene CS-Kunden vor, die wegen der Lehman-Pleite mit grossen Verlusten rechnen müssen. Sie haben sich zur «Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer» zusammengeschlossen. «Jetzt braucht jedes einzelne Opfer die Hilfe einer Gemeinschaft», sagt ein Sprecher des frisch gegründeten Vereins.
Als ersten Schritt hat die Schutzgemeinschaft die Internetseite www.anlage-opfer.ch aufgeschaltet. Dort sollen sich die Betroffenen melden und untereinander austauschen. «Kleinanleger sind einzeln klein. Aber gemeinsam kommen wir auf Augenhöhe mit einer Grossbank», sagt der Sprecher.
Die Idee des Vereins ist klar: Für ein einzelnes Opfer sind die Kosten für einen Rechtsstreit gegen eine Bank zu hoch. Also teilt man sich einen Anwalt. Und: Wenn eine Gruppe auftritt, wird der Druck viel höher. Damit steigt auch die Chance, dass sich etwas bewegt.
Unter www.anleger-selbsthilfe.ch ist sogar schon eine zweite Gruppe aktiv. Wer dahintersteckt, lässt sich auf der Website nicht feststellen.
Diese Aktionen zeigen: Die Angelegenheit ist für die CS längst nicht ausgestanden. Die Bank hat zwar Ende September angekündigt, dass sie den Opfern der Lehman-Pleite nun doch entgegenkommen will. Doch von der Kulanz der Grossbank profitieren längst nicht alle.
Die Regeln der CS: Keine Hilfe bekommt, wer insgesamt ein Guthaben von über 500 000 Franken bei der CS hat und wer weniger als 50 Prozent seines Gesamtvermögens in Lehman-Ramsch gesteckt hat.
Das ist heikel. Offenbar will man in erster Linie den Kleinanlegern helfen. Aber was, wenn jemand bei einer anderen Bank ein Millionenvermögen besitzt? Das spielt keine Rolle – solange bei der CS weniger als 500 000 liegen. Die Bank zählt nur Guthaben, die bei ihr angelegt sind.
Auch die 50-Prozent-Regel ist umstritten. A. D.* aus M. geht leer aus, weil er quasi zu wenig investiert hat. «Ich werde dafür bestraft, dass ich von 90 000 Fr. nur 40 000 in Lehman-Produkte gesteckt habe.»
Weiterer Härtefall: Kundin S. L.* hat kürzlich einen grösseren Betrag auf ihr CS-Konto verschoben. So fällt jetzt ihr Lehman-Einsatz – gemessen am Gesamtguthaben bei der CS – unter die entscheidende Schwelle.
Warum die Bank nicht alle entschädigt, ist unklar. Kunden vermuten, das würde für die Bank zu teuer. Bis heute verschweigt die CS die Zahl der Opfer sowie die Schadenhöhe.
Fest steht, dass die CS ab etwa 2004 ihren Kunden im grossen Stil sogenannte strukturierte Anlageprodukte von Lehman Brothers verkaufte. Weil die US-Bank vor drei Wochen pleiteging, droht den Anlegern nun ein Totalverlust. Betroffene werfen der CS vor, sie habe mit 100-prozentigem Kapitalschutz geworben, aber verschwiegen, dass nicht die CS selber diesen Schutz garantiere, sondern Lehman.
* Namen der Redaktion bekannt
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Viele Anleger sind empört: Nach CS-Regeln gehen sie leer aus. (Keystone)