ZÜRICH – Durch ihr dubioses Geschäftsgebaren hat sich die UBS in den USA bös in die Klemme gebracht. Der eskalierende Streit mit der US-Steuerbehörde zeigt: Die UBS könnte arg unter die Räder kommen. Deswegen kams heute zu einer Krisensitzung des Bundesrats.
Die Lösung im Steuerstreit zwischen
UBS und der US-Steuerbehörde IRS sei «nur zwei Minuten entfernt». Jetzt gehe es nur noch um Details einer aussergerichtlichen Lösung. Und damit wäre der von der UBS so gefürchtete Prozess in Florida vom Tisch: So tönte es letzte Woche aus dem
Bundesrat. Wie sich unterdessen gezeigt hat, war das nur ein frommer Wunsch.US-Richter Alan Gold hat die Frage Prozess ja oder nein noch einmal verschoben. Der Bundesrat nutzte die Frist und ist eilends zu einer Krisensitzung zusammengekommen. Er beriet seit heute Morgen 10 Uhr, wie doch noch eine Lösung für die UBS gefunden werden könnte. Das Ganze ist so brisant, dass der Bundesrat heute keinerlei Informationen bekanntgeben wollte.Es geht um die 52000 US-Kunden der UBS. Die US-Steuerbehörde möchte sämtliche Daten, um sie zu überprüfen. Aber nach Schweizer Recht geht das nicht so einfach.Zwar hat die UBS bereits im Februar 250 Kundendaten ausgeliefert. Das hatte der Bundesrat befohlen. Und damit höchstwahrscheinlich illegal gehandelt. Denn damals lief noch ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, das der Bundesrat einfach aushebelte.Damit ist dem Bundesrat heute nicht mehr wohl. Notrecht komme ein zweites Mal nicht in Frage versicherte Bundesrat Hans-Rudolf Merz übers Wochenende. Mit anderen Worten, die Schweiz wolle in jedem Fall den Rechtsweg einhalten.Gilt Schweizer Recht?Die IRS will die Daten möglichst vollständig und möglichst subito. Sie will den Verdacht auf Steuerbetrug und Steuerhinterziehung speditiv überprüfen.Wegen ihres geschäftsgebarens hatte die UBS keine Wahl: Sie musste im Prinzip zustimmen. Nach schweizerischem Gesetz können die Kunden die Aushändigung ihrer Daten aber vor Gericht anfechten, betont der Berner Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz. Und damit ist abzusehen, dass die IRS die Daten gar nicht so schnell bekommen kann, wie sie sich das ersehnt. Das bestätigt Christoph Bandli, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Für Kunz ist nicht einmal klar, dass die IRS überhaupt Daten bekommt – wenn der Rechtsweg wirklich eingehalten wird.Statt darauf zu beharren, die Informationen sofort zu bekommen, könnte die IRS paradoxerweise aber auch auf Zeit spielen. Sie könnte die Frist für Selbstanzeigen, die ursprünglich am 23. September ablaufen sollte, bis Sommer 2010 verlängern. Schon jetzt laufen Tausende verunsicherter UBS-Kunden den Steuerämtern in Florida die Türen ein. Mit der Verlängerung könnten Abertausende hinzukommen.Damit scheinen sämtliche Aussichten für die UBS düster: Erzwingen die USA doch noch, unter Umgehung schweizerischen Rechts, eine rasche Aushändigung der Daten, hat die UBS ein riesiges Problem gegenüber ihren Kunden. In den USA könnte sie dann wohl einpacken. Kommt es zu keiner Einigung in Florida, könnte Richter Alan Gold den Prozess gegen die UBS am 17. August eröffnen. Eine Horrorvorstellung für die UBS. Auch das wäre wohl das Ende der UBS in den USA. Zieht sich der Streit aber endlos in die Länge, dürften Tausende Kunden die Frist nutzen und ihre Gelder abziehen. Wie schon im 2. Quartal geschehen, als die UBS 40 Milliarden Franken Kundengelder verlor. Das sind die nächsten Schritte: Heute ist der Bundesrat zusammengekommen – hat aber keine Informationen bekanntgegeben. Am Mittwoch müssen UBS und US-Steuerbehörde Richter Alan Gold in
Miami darlegen, wie sie sich aussergerichtlich einigen wollen. Ist das nicht möglich, könnte der Prozess auf den 17. August ansetzt werden. Soll die Option aussgerichtliche Einigung aber doch irgendwie aufrecht erhalten werden, stehe er allerdings erst im September wieder für weitere Beratungen zur Verfügung, erklärte Richter Gold übers Wochenende.