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Gemäss dem Urteil hat die Swisscom bei der Übernahme fremder Anrufe auf ihr Handynetz keinen Preismissbrauch betrieben. Nach Ansicht der Richter ist die Swisscom zwar zu Recht als marktbeherrschend betrachtet worden.Ihr könne aber nicht vorgeworfen werden, die Preise für die Terminierung missbräuchlich festgesetzt zu haben.
Sie sei im kartellrechtlichen Sinn gar nicht in der Lage gewesen, von der Konkurrenz einen bestimmten Preis zu erzwingen. Orange und Sunrise wären nämlich laut Gericht aufgrund des Fernmeldegesetzes berechtigt gewesen, bei der Kommunikationskommission (ComCom) ein Gesuch um Preisfestsetzung zu erheben.
Nächste Instanz: Bundesgericht
Die WEKO war 2007 zum Schluss gekommen, dass die Swisscom von April 2004 bis Mai 2005 von der Konkurrenz unangemessen hohe Gebühren für die Durchstellung von Anrufen auf das Swisscom- Mobilfunknetz verlangt habe.
Die Swisscom gelangte gegen das harte Verdikt ans Bundesverwaltungsgericht, dass ihre Beschwerde nun teilweise gutgeheissen und die Rekordbusse der WEKO aufgehoben hat. Das Urteil kann innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden.
WEKO: «Der Leidtragende ist der Konsument»
Die Wettbewerbskommission (WEKO) bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, die Busse gegen die Swisscom aufzuheben. «Der Leidtragende ist der Konsument», teilte die Behörde mit. Dieser bleibe gegenüber missbräuchlichen Preisen in der Mobiltelefonie schutzlos.
Sie prüfe, ob sie den Entscheid an das Bundesgericht weiterziehen wolle, heisst es in der Mitteilung.
Beim Telekom-Anbieter Orange nahm man den Entscheid zur Kenntnis, kommentierte ihn aber nicht. Bei Sunrise war vorerst niemand für eine Stellungnahme erreichbar. (SDA/bih)