UBS lässt Ex-Bosse laufen Ospel und Co. können Millionen in Ruhe geniessen

  • Aktualisiert am 03.01.2012
  • Von Marcel Speiser

ZÜRICH – Die Verantwortlichen für das UBS-Debakel können aufatmen. Rechtlich sind Ospel, Kurer, Rohner und Wuffli aus dem Schneider. Kommt jetzt die PUK?

Der wohl grösste Skandal in der Schweizer Wirtschaftsgeschichte nach dem Untergang der Swissair soll für die verantwortlichen Manager der UBS keine Folgen haben.

Im Gegenteil: Die Bank will ihren Ex-Spitzenleute Marcel Ospel, Peter Kurer, Marcel Rohner und Peter Wuffli jetzt sogar die Absolution erteilen.

Die Aktionäre der Grossbank sollen Ospel und Co. an der Generalversammlung vom 14. April Décharge erteilen.

Job gut gemacht, weiter so

Das heisst: Job gut gemacht, alles bestens, nur nicht mehr zurück schauen. Trotz Milliardenverlusten, gigantischen Abschreibungen und dem Fast-Kollaps der ganzen Bank.

Stimmen die Aktionäre dem Décharge-Wunsch zu, sind Ospel, Rohner, Kurer und Wuffli aus dem Schneider (siehe Nachgefragt mit Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz). Der Bank sind fortan die Hände gebunden. Klagen kann sie nicht mehr.

Ospel und Co. können ihre abgezockten Millionen also in aller Ruhe geniessen.

Keine Strafe für die UBS-Bosse

Aber: Nicht nur die UBS selbst lässt ihre Ex-Verantwortlichen laufen. Auch der Staat will nichts tun.

Nach einer 8 Monate dauernden Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürich keinen Verdacht auf strafbares Verhalten nach Schweizer Recht entdeckt. Die Behörde hat auch zwei Strafanzeigen der SP und eine von CVP-Nationalrat Urs Hany zurückgewiesen.

Immerhin: Auf Strafverfahren hat die Décharge keinen Einfluss. Sie bleiben rein theoretisch möglich.

Praktisch aber kann nur noch die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) heikel werden für Ospel und Co. Falls die PUK denn überhaupt kommt. Das ist offen: Die Mehrheit der Bundes-Politiker wollen erst einmal abwarten, was ihre Geschäftsprüfungskommission zusammenträgt. Erst dann soll entschieden werden, ob eine PUK eingesetzt wird.

Nachgefragt bei Peter V. Kunz (45), Wirtschaftsrechtler Universität Bern

Herr Kunz, die UBS will Ospel und Co. aus der Verantwortung entlassen. Was sagen Sie dazu?
Peter V. Kunz, Wirtschaftsrechtler, Uni Bern: Als Staatsbürger bin ich erstaunt. Politisch ist das Vorgehen der UBS sehr ungeschickt. Die Bank ist ja nach wie vor auf den guten Willen des Staates und der Politiker angewiesen.

Und wie stehen Sie als Jurist dazu?
Rechtlich ist die Tranktandierung der Décharge absolut korrekt. Verwaltungsräte haben einen Anspruch darauf, aus der Verantwortung entlassen zu werden. Will man ihnen die Décharge verweigern, müsste die Bank klagen.

Was sie aber nicht will.
Genau. Das haben Grübel und Villiger ja schon früher klar gemacht. Mit der Décharge sagen sie jetzt: Wir wollen nicht nur nicht klagen, wir wollen auch nicht mehr klagen können.

Wie bitte?
Wird die Décharge erteilt, kann die Bank juristisch nicht mehr gegen Ospel und Co. vorgehen.

Und die Aktionäre?
Theoretisch ist die Décharge für die Aktionäre kein Klage-Hindernis. Sie hätten nach der GV noch 6 Monate Zeit zu klagen. Aber: Kein empörter Kleinaktionär kann es sich finanziell leisten, gegen einen Ospel zu klagen. Das Risiko ist viel zu gross.

Also sind Ospel und Co. jetzt fein raus?

Ja. Juristisch sind sie aus dem Schneider.

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Wirtschaft

Soll den ehemaligen UBS-Chefs Ospel, Kurer, Wuffli und Rohner die Decharge erteilt werden?»

  • 14% JA
  • 83% NEIN
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