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Christoph Bandli schliesst im Steuerstreit zwischen den USA und der Schweizer Grossbank UBS Neuverhandlungen nicht aus. Das sagt der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in einem heute veröffentlichten Interview.
Der Vergleich vom 19. August beinhalte eine reelle Rekursmöglichkeit. «Wir leben in einem Rechtsstaat und die Entscheide der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) können angefochten werden», versichert der Jurist in den Westschweizer Tageszeitungen «24 Heures» und «Tribune de Genève».
Darum sind neue Verhandlungen möglich
Es stehe ausser Frage, dass die US-Steuerbehörde die Daten der 4450 betroffenen UBS-Kunden erhalte, ohne dass diese Kunden die Möglichkeit gehabt hätten, den Entscheid der Steuerverwaltung beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten, erklärt der Richter.
Bandli widerspricht damit Experten, die davon ausgehen, dass die UBS nach den Entscheiden der ESTV die Daten in jedem Fall an die USA ausliefern müssen. In dem Vergleich gebe es keine entsprechende Verpflichtung.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht eine bedeutende Anzahl Rekurse der US-Steuerbehörde IRS ablehnen, wären die Parteien aber gezwungen, den Vergleich neu auszuhandeln, sagt er.
Bandli ist daran, sein Gericht auf eine Rekurs-Lawine vorzubereiten. Er trifft sich noch diese Woche mit dem Direktor des Bundesamtes für Justiz, Michael Leupold, um Vorkehrungen zu treffen. (SDA)
Christoph Bandli.- Reuters