Krankenkassen fordern: Mit dem Arztrezept zu Coop und Migros

  • Publiziert: 10.47 Uhr, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Roman Seiler
play (Illustration: Igor Kravarik)

Pure Geldverschwendung: Produkte, die bei Detailhändlern ein Drittel billiger sind, müssen in der Apotheke bezogen werden. Weil Patienten sonst von der Krankenkasse keine Vergütung erhalten.

Kaufmann Max Meier* ist sauer. Er müsse nach einer Operation Inkontinenzwindeln tragen, schreibt er SonntagsBlick. «Diese werden von der Krankenkasse nur bezahlt, wenn ich sie in der Apotheke kaufe.» Dort kosteten 14 Stück der Marke Tena Fr. 36.90, so Meier. Bei Coop ist das gleiche Produkt erhältlich, aber das Stück ist ein Drittel billiger! Bei Migros erhält Meier 14 Stück der Marke Secure für Fr. 26.50: «Sie erfüllen ihren Zweck. Da kommt mein gesunder, sparsamer Verstand nicht mehr nach.»

Das verstehen auch die Krankenversicherer nicht. Denn sie geben für Inkontinenzprodukte laut Branchenverband Santésuisse jährlich 60 Millionen Franken aus. Könnten Versicherte beim Detailhändler einkaufen, liesse sich ein happiger Millionenbetrag einsparen. Doch Migros und Co. sind nicht als Leistungserbringer anerkannt.

Nun fordert Santésuisse-Direktor Stefan Kaufmann (42): «Grossverteiler wie Migros oder Coop sollten zu Lasten der Krankenversicherer Produkte wie Windeln gegen Inkontinenz oder Verbandsmaterial verkaufen dürfen, für die es keine Beratung von medizinisch geschultem Personal braucht.» Das unterbreiteten die Santésuisse-Vertreter Bundesrat Pascal Couchepin (67) am Prämiengipfel vom letzten Dienstag.

Auch Migros kämpfe dafür, «dass die Gesundheitskosten nicht unkontrolliert wachsen», sagt Sprecherin Monika Weibel. «Die angekündigten Prämienerhöhungen sind Gift für die Konjunktur.» Und damit für den Konsum, so Weibel. «Deshalb werden wir die Idee von Santésuisse wohlwollend prüfen. In Frage kommen nur Produkte, die ohne spezielle Beratung angeboten werden können.» Auch Coop-Sprecher Karl Weisskopf sagt: «Das ist prüfenswert. Es darf aber keinen Zusatzaufwand verursachen.»

Für Dominique Jordan (48), Präsident des Apothekerverbands Pharmasuisse, spricht nichts gegen den Verkauf von kassenpflichtigen Produkten, für die es keine Beratung von medizinisch geschultem Personal braucht: «Aber es darf nicht dazu führen, dass Detailhändler später auch rezeptfreie Medikamente verkaufen.»

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mochte sich nicht dazu äussern, ob Migros oder Coop als Leistungserbringer zugelassen werden sollen. Aber BAG-Sprecherin Miranda Dokkum bestätigt: «Wir werden prüfen, in welchem Umfang Einsparungen bei Hilfsmitteln effektiv umsetzbar sind.» Santésuisse spricht von 100 Millionen Franken. Stefan Kaufmann: «Viele Produkte sind zu teuer, weil auf diesen amtlich verfügten Preisen ein ‹Gesundheitswesen-Zuschlag› von bis zu 50 Prozent gilt.» Der Vergleich basiert auf deutschen Preisen. Das gilt auch für Meiers Einlagen, die bei deutschen Internetanbietern deutlich günstiger sind.

*Name der Redaktion bekannt

Wirksam, aber nicht wirtschaftlich

Welche Hilfsmittel die Kassen zu bezahlen haben, kann in der sogenannten Migel-Liste des Bundesamtes für Gesundheit nachgelesen werden. Die dort aufgeführten Leistungen müssen gemäss Krankenversicherungsgesetz nicht nur wirksam, sondern auch wirtschaftlich sein. Doch das sind sie längst nicht immer. Ein Beispiel nennt Sara Stalder (42) von der Stiftung für Konsumentenschutz:

Kinderärzte dürfen Eltern ein Bettnässer-Therapiegerät für Kinder verschreiben, die älter als fünf Jahre alt sind. Der Weckapparat «YNA Enuresis» wird in der Schweiz für 198 Franken verkauft. Krankenkassen müssen einen Mietkaufpreis akzeptieren und pro Tag Fr. 3.40 vergüten. Das Gerät gehört nach 70 Tagen dem Käufer. Dann haben sich aber Kosten von 238 Franken angehäuft. Laut Migel dürfen danach den Kassen für jeden weiteren Tag Fr. 2.40 verrechnet werden. Das Gerät sollte während mindestens vier bis fünf Monaten eingesetzt werden.

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