Mieten: «Da wird eine Drohkulisse aufgebaut»

  • Publiziert: 03.06.2009

ZÜRICH – Einschüchtern wolle der Hauseigentümerverband die Mieter, heisst es beim Mieterverband. Damit möglichst wenig eine Mietzinssenkung fordern.

Die Aussicht auf tiefere Mieten sorgt für Spannung zwischen Hauseigentümern und Mietern und ihren Verbänden. Der Zürcher Mieterverband hat einen Brief vom Zürcher Hauseigentümerverband erhalten. Darin steht: «Wir bitten Sie, Ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und von allzu populistischen Aktivitäten und Appellen (...) abzusehen.»Der Hauseigentümerverband versuchte gestern, die Erwartungen der Mieter auf tiefere Zinsen zu dämpfen: «In vielen Fällen wird die Verrechnung mit Teuerungsguthaben sowie weiteren Kostensteigerungen keine Mietzinsreduktion erlauben», hiess es gestern.Viele Betroffene«Ich bin enttäuscht über die Kampagne des Hauseigentümerverbandes. Die müssen sich verrechnet haben», sagt heute die Geschäftsleiterin Felicitas Huggenberger vom Mieterverband in Zürich und verweist auf die Teuerung, die über die letzten Monate massiv zurückgegangen sei. «Da wird eine Drohkulisse aufgebaut. Man versucht die Mieter einzuschüchtern, damit sie keine Senkung verlangen», so Huggenberger.Klar ist: Die Schweiz ist ein Land von Mietern. Rund 65 Prozent wohnen nicht in den eigenen vier Wänden. Und die können gleich selbst überprüfen, ob sie Anspruch haben auf eine Mietzinssenkung oder nicht.Das sind die Schritte:1. Anspruch auf eine Senkung überprüfen: Beim Schweizer Hauseigentümerverband gibt es einen Rechner, mit dem man den Zins überprüfen kann. Für die Berechnung der Teuerung gibt es eine Tabelle des Mieterverbandes. (Download PDF) Auf diesem Merkblatt steht auch eine Anleitung zur Berechnung der Mietzinsanpassung von Hand.2. Brief schreiben: Steht für Sie ein tieferer Zins in Aussicht, sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen. Per Einschreiben. Eine Vorlage als Word-Datei finden Sie beim Mieterverband. (Download Word-Datei)3. Weiteres Vorgehen: Jetzt hat der Vermieter 30 Tage Zeit, zu reagieren. Sind Sie mit seiner Reaktion zufrieden, ist der Fall erledigt. Reagiert er nicht oder kommt gar nicht – beziehungsweise zu wenig – entgegen, müssen Sie den Gang vor die Schlichtungsstelle in Betracht ziehen. Sie haben nach Erhalt des Briefes des Vermieters 30 Tage Zeit, bei der Schlichtungsstelle ein «Herabsetzungsbegehren» zu deponieren. Eine Vorlage gibt es in einem Merkblatt des Mieterverbandes. (Download Merkblatt als PDF)Bis zu ein Drittel SenkungenJene Vermieter, die nicht von sich aus die Anpassungen vornehmen, müssen sich auf einen regen Schriftwechsel mit ihrer Mieterschaft einstellen. Selbst der Schweizer Hauseigentümerverband rechnet damit, dass es im Herbst zu einigen Mietzinssenkungen kommen wird. «Mich würde es aber überraschen, wenn es einen Drittel der Mieten betreffen würde», sagt die stellvertretende Direktorin Monika Sommer vorsichtig. (pft)
play Wenn der Vermieter bei der Zinssenkung nicht spurt, muss der Mieter sein Recht über die Schlichtungsstelle einfordern.

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