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Das US-Justizdepartement hat gegen die UBS geklagt. Es will die Offenlegung von 52000 Konten von US-Bürgern. Die UBS wehrte sich dagegen, Bankgeheimnis bleibt Bankgeheimnis. Doch die Verteidigungs-Strategie könnte mit der Aufweichung des Bankgeheimnisses nicht ganz wasserdicht sein.
In der verzwickten Lage zeichnet sich jetzt aber eine Lösung ab. Laut der «New York Times» will die USA die Klage fallenlassen, wenn die Schweiz der US-Justiz Beschwerden gegen die UBS von amerikanischen Kunden zugänglich macht, die vor Schweizer Gerichten eingereicht wurden. So kann die US-Justiz die Namen der Beschwerdeführer erfahren.
Umgekehrt kann die Schweiz so verkünden, das Bankgeheimnis sei nicht gebrochen worden. Denn die schweizerisch-amerikanischen Beziehungen sollten nicht gefährdet werden, zitiert die Zeitung einen Beamten. «Ein Zusammenbruch der Beziehungen und ein dreijähriges Ringen mit der Schweiz, wenn gleichzeitig Geld ins System fliesst, macht keinen Sinn», so der Informant.
Bis am 13. Juli könnte die Klage zurückgezogen und stattdessen ein Vergleich angestrebt werden. Ausserdem, so das Blatt, überlege sich der US-Fiskus die Klage auch deshalb zurückzuziehen, weil viele reiche US-Kunden aus Angst vor Strafverfolgung ihre Bankbeziehungen gegenüber dem US-Fiskus offen gelegt haben.
Beide Parteien wollten gegenüber der Zeitung die Angelegenheit nicht kommentieren. Erst letzten Donnerstag einigten sich die Delegationen der Schweiz und der USA auf ein revidiertes Deoppelbesteuerungsabkommen (Blick.ch berichtete). (num)
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Die UBS hat Aufschub bekommen. Doch was bringt es der Grossbank? (Keystone)