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Nach den Einzelpersonen und Einzelfirmen sollen nun auch Grossunternehmen ihre illegal in Steueroasen deponierten Gelder nach Italien zurückbringen, ohne dafür bestraft zu werden. Die italienische Regierung beschloss eine entsprechende Fluchtgeldamnestie.
Nicht deklarierte Auslandvermögen sollen bei Bezahlung eines Abgabesatzes von fünf Prozent legalisiert werden können. Die am Mittwoch beschlossene Amnestie gilt vom 15. Oktober 2009 bis 15. April 2010. Die Regierung von Ministerpräsident Silvio Berlusconi hofft, dass damit mehrere Milliarden Euro wieder in die Volkswirtschaft des Landes fliessen.
Der Strafnachlass für die Rückführung von Fluchtkapital im Besitz von Privatpersonen und Einzelunternehmen war bereits 2001 und 2003 vom damaligen und jetzigen Premier Berlusconi verabschiedet worden. Dies hatte die Rückführung von rund 90 Milliarden Euro ermöglicht.
Damals wurden vor allem Schwarzgelder zurückgewonnen, die in den vergangenen Jahrzehnten von Steuerflüchtigen über die Grenzen des Landes geschafft worden waren. Vor allem die Schweizer Banken erlitten wegen der italienischen Steueramnestie einen starken Kapitalabfluss.
Beunruhigung im Tessin
«Grund zur Beunruhigung»
Für den Tessiner Finanzplatz sei die Fluchtgeldamnestie sicherlich ein Grund zur Beunruhigung, hatte Claudio Generali, der Präsident der Tessiner Bankiervereinigung, bereits am Dienstag gegenüber dem Radio der italienischsprachigen Schweiz (Rete 1) gesagt.
Gleichzeitig betonte er, dass der erste so genannte «Scudo fiscale» von Italiens Finanzminister Giulio Tremonti bloss einen reduzierten Erfolg gehabt habe, während der zweite eindeutig ein Flop gewesen sei.
Man müsse nun abwarten, welchen Einfluss die aktuelle Debatte um das Bankgeheimnis auf die italienischen Kunden habe. In der Praxis habe sich am Bankgeheimnis zwar nichts geändert, sagte Generali, doch es sei «medial geschwächt» worden. (SDA/gux)