Lex Swissair torpediert Kündigungsschutz bei Sanierungen Gewerkschaften drohen mit Referendum

  • Publiziert: 23.05.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Werner Vontobel

Stellenabbau subito, notfalls mit Lohnreduktion – das sieht das neue Konkursgesetz vor. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wehrt sich und droht mit dem Referendum.

Ursprünglich waren sie ein Herz und eine Seele. Man wolle Arbeitsplätze erhalten und aus dem Konkurs der Swissair die Lehren ziehen, begründete SP-Nationalrat Rudolf Strahm (66) seine parlamentarische Initiative, die vor sechs Jahren den Anstoss zur Revision des Konkursgesetzes gab. Jetzt ist der Gesetzentwurf da, aber die Einigkeit weg. Economiesuisse und Arbeitgeberverband sind entschieden dafür, der Gewerkschaftsbund strikt dagegen.

Stein des Anstosses ist Artikel 333b. Danach gehen im Falle einer Sanierung mit Nachlassstundung die bestehenden Arbeitsverträge nicht auf den Sanierer über. Dieser darf sogar die Verträge der Arbeitnehmer, die er behalten will, neu aushandeln.

Doris Bianchi, Sekretärin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), sieht damit die Rechte der Arbeitnehmer massiv beschnitten: «Anders als im geltenden Recht soll der automatische Übergang der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsübernahmen wegfallen. Nach dem Willen des EJPD soll der Sanierer den Arbeitnehmern selbst dann fristlos kündigen können, wenn der Betrieb weitergeführt wird.»

Ruth Derrer Balladore vom Schweizerischen Arbeitgeberverband sieht es genau umgekehrt: «Der Betrieb hat eben nur dann Chancen, weitergeführt zu werden, wenn der Neuerwerber einen Neustart ohne Altlasten machen kann. Offene Lohnrechnungen schrecken einen potenziellen Investor ab.»

Karl Wüthrich (56) Swissair-Liquidator und Mitverfasser des Expertenberichts, verteidigt die Vorlage: Ohne Reduktion der Lohnkosten könne eine Sanierung in der Regel nicht gelingen. Auch nach geltendem Recht haben die betroffenen Arbeitnehmer keinen klaren Anspruch auf Weiterbeschäftigung. «Die bisherige Regelung war unpräzis und hat Sanierungen erschwert», sagt Wüthrich.

Zudem dürfe ein Nachlassverfahren ohnehin nur eingeleitet werden, wenn die privilegierten Forderungen der Arbeitnehmer – darunter auch laufende Lohnforderungen – als gesichert erscheinen. «Das neue Gesetz bringt für die Arbeitnehmer keine materiellen Nachteile», resümiert Karl Wüthrich.

Für den St. Galler Anwalt und SGB-Präsidenten Paul Rechsteiner (56) greift dieses Argument viel zu kurz: «Seit Jahren kämpfen wir dafür, dass in der Schweiz endlich eine Sozialplanpflicht eingeführt wird, die dem Standard moderner Industriestaaten entspricht und Arbeitnehmer nicht wie Ware behandelt.»

Das Justizdepartement (EJPD), früher unter Christoph Blocher (68) und heute unter Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (53), habe diese Bemühungen bisher schubladisiert und sabotiert, sagt Paul Rechsteiner. «Und jetzt präsentiert man uns ein Gesetz, das die Rechte der Arbeitnehmer massiv beschneidet. Das werden wir niemals akzeptieren. Notfalls ergreifen wir das Referendum.»

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