UBS-Affäre Gericht schaut der Finma auf die Finger

  • Publiziert: 01.05.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Das Bundesverwaltungsgericht in Bern wird prüfen, ob die Finma die Herausgabe der UBS-Kundendaten an die USA anordnen durfte oder nicht – aus Angst, die Vorkommnisse vom vergangenen Februar könnten sich wiederholen.

Am 18. Februar hatte die Eidgenössische Finanzmarkt-aufsicht (Finma) die UBS angewiesen, ihr die Daten von rund 300 amerikanischen Bankkunden auszuhändigen. Diese wurden umgehend weitergeleitet – an die amerikanischen Behörden.

Das zwischen der Schweiz und den USA laufende Amtshilfeverfahren in der gleichen Sache wurde damit ausgehebelt, hängige Beschwerden wurden gegenstandslos.

Die Folge: Acht betroffene Kunden gelangten gegen die Finma-Verfügung ans Bundesverwaltungsgericht, das nun einen ersten bedeutenden Zwischenentscheid gefällt hat.

Schutzwürdiges Interesse an Klärung

Die Richter in Bern kommen zum Schluss, dass die betroffenen Inhaber der UBS-Konti befugt sind, gegen die Weitergabe ihrer Bankkundendaten Beschwerde zu führen. Trotz der bereits erfolgten Aushändigung der Daten bestehe ein schutzwürdiges Interesse am Entscheid, ob die Weitergabe rechtswidrig gewesen sei oder nicht.

Dieses Interesse leitet das Gericht aus dem Umstand ab, dass sich die Finma in Zukunft zu einem gleichen Vorgehen gezwungen sehen könnte. Das scheine auch die Finma nicht auszuschliessen, nachdem ihr Präsident Eugen Haltiner Anfang April in der Presse geäussert habe, dass die Finma wieder gleich entscheiden würde.

Im März noch optimistischer

In einem Entscheid vom vergangenen März hatte das Bundesverwaltungsgericht noch die Ansicht vertreten, dass keine grosse Wahrscheinlichkeit für eine Wiederholung der Vorgänge vom Februar bestehe. Aufgrund der seither eingetretenen Entwicklung hat es seine damalige Einschätzung nun aber revidiert.

Angesichts der ernsthaften finanziellen Probleme der USA und anderer Staaten sei davon auszugehen, dass im Kampf um die Erhöhung des Steuersubstrats vermehrt Druck auf ausländische Finanzhäuser und Staaten ausgeübt werde.

Grosse Resonanz in Öffentlichkeit

Der Bundesrat habe zwar eine extensivere Auslegung des Bankkundengeheimnisses angekündigt. Die Aushandlung entsprechender Abkommen werde voraussichtlich aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Jedenfalls sei nicht anzunehmen, dass dieser Prozess schon bis zum OECD-Steuergipfel abgeschlossen sein werde, damit die Schweiz von der «grauen» auf die «weisse» Liste gesetzt werden könnte.

Abgesehen davon bestehe auch angesichts der grossen Resonanz des Finma-Vorgehens in Politik und Öffentlichkeit ein offensichtliches Interesse an der Klärung der Frage der Rechtmässigkeit. (sda)

Wie die Finma ihren Entscheid begründet

Gemäss SDA wurde die Herausgabe der UBS-Kundendaten angeordnet, um die Bank vor einem US-Strafverfahren zu bewahren. Sonst wäre die UBS nach Ansicht der Finma Pleite gegangen und die Schweizer Volks- wirtschaft hätte grossen Schaden erlitten.

Die Finma hatte die Herausgabe der Kundendaten gestützt auf Artikel 25 des Bankengesetzes (Massnahmen bei Insolvenzgefahr) angeordnet. Die US-Behörden hatten der UBS ein Strafverfahren für den Fall angedroht, dass sie die fraglichen Kundendossiers nicht bis zum 18. Februar 2009 liefern würde.

Die Finma ging davon aus, dass die UBS im Falle eines US- Strafverfahrens wegen fehlendem Markt- vertrauen keine liquiden Mittel mehr hätte aufnehmen können. Dies hätte nach Ansicht der Finma zwangsläufig die Insolvenz der UBS nach sich gezogen.

Sie wertete in der Folge das öffentliche Interesse der Schweiz an der Erhaltung der UBS höher als das Geheimhaltungs- interesse der betroffenen Kunden und ordnete nach Rücksprache mit dem Bundesrat die Herausgabe der Daten an.
play Da hilft alles Beten nichts: das Vorgehen der Finma und ihres Präsidenten Eugen Haltiner wird unter die Lupe genommen. (Keystone)

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