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Am 18. Februar hatte die Eidgenössische Finanzmarkt-aufsicht (Finma) die UBS angewiesen, ihr die Daten von rund 300 amerikanischen Bankkunden auszuhändigen. Diese wurden umgehend weitergeleitet – an die amerikanischen Behörden.
Das zwischen der Schweiz und den USA laufende Amtshilfeverfahren in der gleichen Sache wurde damit ausgehebelt, hängige Beschwerden wurden gegenstandslos.
Die Folge: Acht betroffene Kunden gelangten gegen die Finma-Verfügung ans Bundesverwaltungsgericht, das nun einen ersten bedeutenden Zwischenentscheid gefällt hat.
Schutzwürdiges Interesse an Klärung
Die Richter in Bern kommen zum Schluss, dass die betroffenen Inhaber der UBS-Konti befugt sind, gegen die Weitergabe ihrer Bankkundendaten Beschwerde zu führen. Trotz der bereits erfolgten Aushändigung der Daten bestehe ein schutzwürdiges Interesse am Entscheid, ob die Weitergabe rechtswidrig gewesen sei oder nicht.
Dieses Interesse leitet das Gericht aus dem Umstand ab, dass sich die Finma in Zukunft zu einem gleichen Vorgehen gezwungen sehen könnte. Das scheine auch die Finma nicht auszuschliessen, nachdem ihr Präsident Eugen Haltiner Anfang April in der Presse geäussert habe, dass die Finma wieder gleich entscheiden würde.
Im März noch optimistischer
In einem Entscheid vom vergangenen März hatte das Bundesverwaltungsgericht noch die Ansicht vertreten, dass keine grosse Wahrscheinlichkeit für eine Wiederholung der Vorgänge vom Februar bestehe. Aufgrund der seither eingetretenen Entwicklung hat es seine damalige Einschätzung nun aber revidiert.
Angesichts der ernsthaften finanziellen Probleme der USA und anderer Staaten sei davon auszugehen, dass im Kampf um die Erhöhung des Steuersubstrats vermehrt Druck auf ausländische Finanzhäuser und Staaten ausgeübt werde.
Grosse Resonanz in Öffentlichkeit
Der Bundesrat habe zwar eine extensivere Auslegung des Bankkundengeheimnisses angekündigt. Die Aushandlung entsprechender Abkommen werde voraussichtlich aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Jedenfalls sei nicht anzunehmen, dass dieser Prozess schon bis zum OECD-Steuergipfel abgeschlossen sein werde, damit die Schweiz von der «grauen» auf die «weisse» Liste gesetzt werden könnte.
Abgesehen davon bestehe auch angesichts der grossen Resonanz des Finma-Vorgehens in Politik und Öffentlichkeit ein offensichtliches Interesse an der Klärung der Frage der Rechtmässigkeit. (sda)
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Da hilft alles Beten nichts: das Vorgehen der Finma und ihres Präsidenten Eugen Haltiner wird unter die Lupe genommen. (Keystone)