Richter verbieten Herausgabe von UBS-Daten – leider zu spät

  • Publiziert: 20.02.2009, Aktualisiert: 13.01.2012
  • Von Matthias Pfander und Georges Wüthrich

Das Bundesverwaltungsgericht will die Datenübergabe an die USA stoppen. Dumm nur: Die Amis haben sie schon.

Chaos komplett: Gestern Abend spricht das Bundesverwaltungsgericht eine superprovisorische Verfügung aus. Der Bankenaufsicht Finma wird unter Androhung von Strafe verboten, die Daten von acht UBS-Kunden an die USA rauszugeben.

Dabei handelt es sich um UBS-Kunden, die vor dem Bundesverwaltungsgericht bestritten haben, dass sie Steuerbetrug begangen haben. Diese Fälle waren noch hängig, als die Finma am Donnerstag anordnete, die Daten von 300 UBS-Kunden an die US-Behörden zu übergeben. «Wir wissen nicht, ob und welche Daten von unseren Klienten an die Behörden geschickt wurden», erklärt Anwalt Andreas Rüd seine Beschwerde beim Bundesgericht. Er hat sie gestern eingereicht.

Der Bundesrat wurde völlig überrascht vom Gerichtsentscheid. Als die Eilmeldung gestern Abend über den Newsticker lief, wusste in der Landesregierung gemäss BLICK-Informationen noch niemand etwas davon. Irritiert und überrascht hat den Bundesrat offenbar vor allem, dass das Gericht sich monatelang Zeit nahm mit dem Fall und jetzt plötzlich so schnell mit einer superprovisorischen Verfügung reagiert.

Fakt ist: Die Daten sind bereits in den USA. Darunter mit grösster Wahrscheinlichkeit auch die der acht klagenden UBS-Kunden. Was soll also die Aktion des Gerichts überhaupt?

«Das zeigt, dass die Schweiz doch ein Rechtsstaat ist und die Justiz funktioniert, wenn man sie arbeiten lässt», sagt Anwalt Rüd.

Die Bankenaufsicht Finma muss jetzt bis Dienstag Stellung nehmen. Wenn das Bundesverwaltungsgericht danach feststellt, dass die Finma nicht korrekt handelte, geht ein juristisches Hickhack los. Immerhin würde die Schweiz dann vielleicht ihr Image als Bananenrepublik wieder los.

play Beschwerdeführer im Regen: Trotz richterlichem Verbot sind ihre Daten schon in den USA. (Reuters)

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