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Jetzt ist es soweit: Gegen die Finanzmarktaufsicht Finma und die UBS ist bei der Bundesanwaltschaft in Bern Strafanzeige eingereicht worden. Aber nicht nur gegen die beiden Institutionen, auch gegen ihre beiden obersten Vertreter: UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer und Finma-Präsident Eugen Haltiner.
Eingereicht hat die Klage das Anwaltsbüro Rüd Winkler Partner. Es vertritt acht US-Kunden der UBS, die gegen den Vorwurf des Steuerbetrugs klagen. Laut Anwalt Andreas Rüd wirft man UBS, Finma sowie deren beiden Vertretern die Verletzung des Bankgeheimnisses gemäss Artikel 47 des Bankengesetzes vor. Dort steht, dass bei vorsätzlicher Verletzung des Bankgeheimnisses eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt wird.
Aber nicht nur das: Die Klage lautet zudem auf «Wirtschaftlichen Nachrichtendienst» und «Verbotene Handlungen für einen fremden Staat». Im Gesetz steht dazu: «Wer ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis einer fremden amtlichen Stelle oder einer ausländischen Organisation oder privaten Unternehmung oder ihren Agenten zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.»
Mit anderen Worten: Die Finma und UBS hätten sich von den USA für Wirtschaftsspionage einspannen lassen. Die Bundesanwaltschaft muss prüfen, ob aufgrund der Anzeige ein offizielles Verfahren gestartet wird.
Kommt es zu einer Verfahrenseröffnung, starten die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei ein Ermittlungsverfahren. Wenn sich dabei der Tatverdacht erhärtet, findet zuerst eine Voruntersuchung statt. Erst wenn diese Voruntersuchung zeigt, dass genügend Beweise vorliegen, erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage und das Gerichtsverfahren startet.
Gemäss Anwalt Rüd wurde die Strafanzeige gestern Abend aufgegeben. Laut Bundesanwaltschaft ist sie noch nicht eingegangen.
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... Peter Kurer ist Klage eingereicht worden. (Keystone)