Banken-Professor Geiger «Ein Fall UBS kann wieder passieren»

  • Publiziert: 20.08.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Matthias Pfander

ZÜRICH – Der Fall UBS: «So weit darf es nie mehr kommen», mahnt Bundesrat Merz. Banken-Professor Hans Geiger hält ein solches Debakel aber sehr wohl für möglich.

«Klar, auch eine andere Schweizer Bank könnte in dieselbe Situation kommen wie die UBS. Dass die UBS zweimal die gleiche Dummheit begeht, hoffe ich hingegen nicht», sagt Bankenprofessor Hans Geiger.

«Aber solange eine Bank weiss, dass sie im schlimmsten Fall durch den Staat gerettet wird, muss sie auch ihre Geschäftspraktik nicht radikal ändern», so Geiger. Deshalb verlangt der Bankenprofessor, dass den Banken schärfere Vorschriften gesetzt werden (siehe Kasten unten). «Mit den heute gültigen Regeln kann die Wiederholung eines solchen Falles nicht ausgeschlossen werden», sagt Geiger.

Konkurs muss möglich sein

«Eine Bank muss Konkurs gehen können, ohne dass sie dadurch die ganze Wirtschaft mitreisst», fordert Geiger. Politisch bereits diskutiert wurde der Vorschlag, die Grossbanken neu unter einem Holding-Dach aufzustellen. Damit im schlimmsten Fall das für die Schweiz wichtige Geschäft mit Privat- und Firmenkunden abgetrennt werden könnte.

Doch an diesem Vorschlag, der von der SVP und der SP ins Spiel gebracht wurde, kritisiert Geiger: «Laut den internationalen Vereinbarungen bleibt so die Verantwortung für die Gesamtüberwachung trotzdem am Heimatland der Bank hängen.»

Deshalb schlägt Geiger eine neue Variante vor. Dabei soll der Bund in einer Krise das wichtige Inlandgeschäft einer Bank verstaatlichen können, um eine Pleite zu vermeiden (siehe Kasten rechts).

«Das wäre eine harte Drohung für die Banken. Doch wenn alle diese Regel kennen, können sie sich auch darauf einstellen», sagt Geiger.

Keine Lösung gegen Steuerhinterziehung

Allein das zweite Vergehen der UBS ist damit noch nicht gelöst: «Was die UBS in den USA angerichtet hat, ist wohl bei keiner anderen Bank so betrieben worden. Sie hat ja bei der Steuerhinterziehung nicht nur zugeschaut, sondern die Kunden dabei noch unterstützt», sagt Geiger.

Und das hatte System, sagt der Bankenprofessor: «4450 obskure Konstrukte, die entstehen nicht einfach so. Da stecken nicht einzelne Bankmitarbeiter dahinter. Man kann nur hoffen, dass so etwas nie mehr vorkommt.»

Geigers Vorschlag

So sieht die neue Regel aus, die einen Fall UBS in Zukunft verhindern soll: Unterschreitet eine grosse Bank den vorgeschriebenen Deckungsgrad beim Eigenkapital, wird der für die Volkswirtschaft wichtige Teil abgetrennt und verstaatlicht. Der Rest der Bank wird in den Konkurs geschickt.

Ist diese Regel im Gesetz verankert, werden die Banken alles daran setzen, nicht in diese Situation zu kommen.

Der bisherige Vorschlag von SVP und SP sah vor, die verschiedenen Geschäftsbereiche der Banken (wie Vermögensverwaltung, Investment-Banking) unter einem Holding-Dach zusammenzufassen. Das hat den Nachteil, dass letztlich nach wie vor der Staat in letzter Konsequenz haften müsste. Weil er die Verantwortung für die Gesamtüberwachung der Bank hat.

Mit dem Vorschlag Geiger, wird dieses Problem gelöst. Eine weitere Möglichkeit, um dieses Problem zu lösen: Bei der Bank das wichtige Inlandgeschäft abtrennen und den verbleibenden Rest als eigene Gesellschaft an der Börse zu platzieren. Auch so könnte die Haftung des Staates eingeschränkt werden.
play (Keystone)

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