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Eingang der UBS am Paradeplatz (Symbolbild) (sda)
Die Grossbank UBS hat im Zusammenhang mit den Untersuchungen wegen Steuerhinterziehung ihrer US-Kunden den Schweizer Behörden sensible Daten über Konkurrenten übergeben. Im Amtshilfeverfahren lieferte die Schweiz diese Informationen in die USA.
In den Dokumenten wird aufgeführt, welche Finanzinstitute Kunden der Grossbank übernommen hatten. Die UBS bestätigt einen entsprechenden Vorabbericht der «Handelszeitung».
Die amerikanischen Ermittler haben damit für ihre Untersuchungen gegen Schweizer Banken wie Wegelin, Julius Bär oder Basler Kantonalbank nicht nur auf Selbstanzeigen von US-Steuersündern zugegriffen. Vielmehr hätten die Behörden auch aus den Dossiers der UBS gewusst, welche Finanzinstitute Kunden der Schweizer Grossbank übernommen hatten, schreibt die Zeitung.
Die US-Behörden hätten die UBS im Amtshilfeverfahren zu diesen Informationen verpflichtet, sagt UBS-Sprecher Serge Steiner. Ausserdem habe die UBS die Anordnungen der Schweizer Behörden befolgt.
«Sowohl unter der Verfügung der Finma als auch gemäss der Amtshilfeverfügung war die UBS angewiesen, den Schweizer Behörden auch die Korrespondenz mit dem Kunden und die Schliessungsinstruktionen zu liefern», sagt Steiner.
Gemäss der UBS waren diese Fakten aber bereits bekannt und wurden zusätzlich im Jahr 2009 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes öffentlich bestätigt. (SDA)
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