Neue Steuer-Abkommen Die Schweiz drückt aufs Tempo

  • Publiziert: 23.07.2009, Aktualisiert: 02.01.2012

BERN – Bern kann auch schnell machen: Finnland ist der zwölfte Staat, mit dem die Schweiz sich auf eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt hat. Das heisst: Tschüss «graue Liste».

Die Schweiz hat einen entscheidenen Schritt weg von der «grauen Liste» der sogenannten Steueroasen gemacht. Sie hat nunmehr mit zwölf Ländern ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert. Diese Abkommen sehen eine Erweiterung der Amtshilfe in Steuerfragen vorsieht.

Die Schweiz und Finnland hätten ihre Verhandlungen abgeschlossen, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) heute mit.

Zuvor hatte die Schweiz bereits mit Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko, den USA, Japan, den Niederlanden, Polen, Grossbritannien und Österreich ein DBA mit der erweiterten Amtshilfeklausel paraphiert.

Der Bundesrat hatte am 13. März entschieden, das Bankgeheminis zu lockern. Künftig will der Bundesrat nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung fremden Behörden Auskunft über Bankkundendaten geben.

Der Entscheid zur Übernahme des OECD-Standards erfolgte auf massiven internationalen Druck. Die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) hatten damit gedroht, die Schweiz zusammen mit anderen «unkooperativen» Staaten wie Luxemburg, Österreich und Belgien auf eine «schwarze Liste» der Steueroasen zu setzen.

Nach dem G-20-Gipfel im April landete die Schweiz schliesslich auf einer «grauen Liste» der Staaten, die sich zur Zusammenarbeit bereiterklärt, die Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aber noch nicht umgesetzt hatten.

Parlament muss zustimmen

Die Paraphierung ist die erste Etappe auf dem Weg zu einem neuen DBA. Die Unterzeichnung erfolgt gemäss Finanzministerium normalerweise drei bis fünf Monate nach der Paraphierung.

Der paraphierte Text ist noch vertraulich. Als nächstes können die Kantone und die betroffenen Wirtschaftsverbände dazu Stellung nehmen. Danach entscheidet der Bundesrat über die Unterzeichnung. Ein DBA kann jedoch erst in Kraft treten, wenn es durch das Parlament genehmigt wird.

Da ein DBA zudem wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsieht, untersteht es nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum. Das erste vom Parlament genehmigte DBA mit den neuen Amtshilfebestimmungen soll deshalb nach Ansicht des Bundesrates dem Volk vorgelegt werden. Der Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum liegt aber beim Parlament.

Belgien und Luxemburg sind schneller

Belgien und Luxemburg sind bereits einen Schritt weiter als die Schweiz. Die OECD hatte die Länder unlängst von der «grauen Liste» gestrichen, nachdem sie zwölf Abkommen über den Austausch von Finanzinformationen mit anderen Ländern unterzeichnet hatten.
(SDA/gux/snx)

EU-Reiterer skeptisch

Die Schweiz hat heutedas zwölfte bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Für EU- Botschafter Michael Reiterer ist aber nicht die Zahl entscheidend, sondern der Inhalt: »Die Frage stellt sich, was in diesen Abkommen steht, und ob der Artikel 26 (des OECD-Musterabkommens) wie erwartet umgesetzt wird», sagte Reiterer. Bisher sei nicht bekannt, wie der Inhalt der Abkommen laute. Reiterer wies auch darauf hin, dass die Schweiz zwar zwölf Abkommen paraphiert habe, aber mit 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten noch kein solches abgeschlossen habe. (SDA/snx)

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