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Der deutsche Bundestag macht gegen Abzocker-Löhne vorwärts. Firmenchefs sollen demnach «branchen- und landesüblich» entlöhnt werden und im Unternehmen vergleichbar sein. Sprich: Ein Auseinanderklaffen wie der Lohnschere wie es in grossen Firmen immer wieder vorkommt, soll verhindert werden.
Zwar werden keine Obergrenzen festgesetzt, dennoch soll die Lohnpolitik transparenter werden. So müssen börsenkotierte Unternehmen im gesamten Verwaltungsrat über die Entlöhnung der Firmenspitze diskutieren. Und es kann auch die Aktionärsversammlung dazu befragt werden.
Gehaltskürzung bei Verlusten
Ausserdem soll eine nachhaltige Firmenentwicklung gewährleistet werden. Daher sollen Aktienoptionen frühestens nach vier Jahren (statt bisher zwei) eingelöst werden können.
Doch die Verantwortung der Chefs geht noch weiter: Bei schlechter Geschäftslage kann der Verwaltungsrat das Gehalt eines Managers auch kürzen. Für selbst verursachte Verluste müssen Manager künftig gar mit dem bis zu Anderthalbfachen ihres Jahresgehaltes einstehen.
Auch der Verwaltungsrat wird stärker in die Pflicht genommen: Wenn er eine «unangemessene Vergütung festlegt, muss er dafür notfalls Schadenersatz leisten. Das Gesetz wird voraussichtlich noch im Sommer in Kraft treten.
«Wir ziehen eine Lehre aus der Finanzkrise», sagte Justizministerin Brigitte Zypries. Eine verfehlte Vergütungspraxis sei einer der wesentlichen Gründe für die Finanzkrise gewesen. (ent/SDA)
«Wir ziehen eine Lehre aus der Finanzkrise», sagte Deutschlands Justizministerin Brigitte Zypries.