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Die US-Steuerbehörde und die UBS sind sich noch einen Schritt näher gekommen. Der Vergleich steht. Die weiteren Details sind aber entgegen früherer Ankündigungen noch nicht bekanntgegeben worden.
Fest steht: Die Dokumente zum Vergleich liegen mehr oder weniger unterschriftsreif vor, sind aber von den Parteien noch nicht unterschrieben worden.
Wie heiss die Verhandlungen geführt werden zeigt: Der Vertragstext zur Vereinbarung wurde erst heute Morgen früh von den Parteien paraphiert. Im nächsten Schritt müssen auch die beiden Regierungen das Dokument unterzeichnen.
Widmer-Schlumpf zufrieden
An einzelnen Details muss offenbar immer noch gefeilt werden. Und erst wenn die Vereinbarung rechtsgültig unterzeichnet ist, soll über die genauen Bedingungen informiert werden. Wann es soweit sein wird, bleibt offen: «Dies soll in naher Zukunft erfolgen», schreibt die UBS in einer soeben veröffentlichten Mitteilung.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf spricht schon jetzt von einem Erfolg: «Ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass es gelungen ist, die Angelegenheit mit einem Kompromiss zwischen zwei souveränen Rechtsstaaten beizulegen – das ist im Interesse beider Staaten.
«Ja, nein oder noch nicht?»
Einmal mehr ging die Telefonkonferenz heute in Miami in wenigen Minuten über die Bühne. Die Atmosphäre war äusserst gelöst.
Der Anwalt der US-Seite, Stuart Gibson, konnte sich ein Lachen nicht verkneifen, als Richter Alan Gold die Konferenz mit den Worten einleitete: «Mister Gibson, was können Sie mir heute sagen? Ja, nein, oder noch nicht?»
Nach dem Lacher sagte Gibson gefasst: «Ja!»
Jetzt wartet man gespannt auf die weiteren Details zum Vergleich. Klar ist vorerst nur, dass der Gerichtstermin für Montag gestrichen wird. Für dann wäre die Beweisaufnahme vor Richter Gold in Miami angesetzt gewesen.
Warten auf Details
In ihrer Mitteilung schreibt die UBS weiter, dass man die Einigung begrüsse.
«Der Verwaltungsrat und das Management von UBS sind dankbar, dass die zwei Regierungen eine Einigung in dieser Angelegenheit erzielt haben», lässt sich UBS-Präsident Kaspar Villiger zitieren.
Und weiter: «Wir danken der Schweizer Regierung und der Schweizer Delegation für ihre hervorragenden Dienste bei den Verhandlungen über diese Vereinbarung.»
Die US-Steuerbehörde hat die UBS vor dem Zivilgericht in Miami auf die Herausgabe von 52000 Kundendaten verklagt. Der Vorwurf: Die Bank habe US-Kunden systematisch geholfen, Geld an den US-Steuerbehörden vorbeizuschleusen.
Fall bald zu den Akten
Bis die Vereinbarung unterzeichnet ist, hängt auch noch das Damoklesschwert «Prozess» über der UBS. Erst nach der Unterschrift wird der Fall definitiv zu den Akten gelegt.
Ursprünglich hätten die Gerichtsverhandlungen am 13. Juli beginnen sollen. An diesem Tag wurde stattdessen der Verhandlungsbeginn auf Anfang August verschoben. Später dann auf den kommenden Montag.
An einer Telefonkonferenz am 31. Juli folgte für die UBS die hoffnungsvollste Ankündigung: Man sei sich im Grundsatz über eine aussgerichtliche Lösung einig, man sei nur noch Minuten von einem Vergleich entfernt. Der Aktienkurs startete durch.
Die Ankündigung heute, dass der Vergleich steht, nimmt weiter Druck von der Bank. Doch wie gravierend die Folgen der Steueraffäre für die UBS sind, kann man erst beurteilen, wenn die Details auf dem Tisch liegen. (pft)