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Wer genug von Analog-TV hat und auf das digitale Fernsehangebot der Cablecom wechseln will, muss beim Kabelnetzbetreiber zwingend eine Set-Top-Box beziehen. Denn ohne dieses Decoder-Gerät können die verschlüsselten Signale nicht empfangen werden.
Noch kostet der «Kasten» stolze 495 Franken, ab April müssen die 1,5 Millionen Cablecom-Kunden nur noch 150 Franken zahlen. Wird das Gerät gemietet, kostet es pro Monat nur noch 6 Franken statt wie bisher 25 Franken.
Der massive Preissturz mag auf den ersten Blick ein Grund zur Freude sein, doch es stellt sich die Frage, ob Cablecom überhaupt berechtigt ist, den Zugang zu ihrem digitalen Fernsehangebot an den Kauf eines Cablecom-Decoders zu koppeln. Schliesslich steht in der Konzession vom 26. Juni 2002: «Der Vertrag über das Abonnementsfernseh-Angebot darf nicht vom Kauf/Miete einer Set-Top- Box der Cablecom GmbH abhängig gemacht werden.»
Gemäss «NZZ» läuft gegen die Cablecom inzwischen ein entsprechendes Verfahren. «Wir haben bereits im April 2005 ein Verfahren wegen allfälliger Verletzung der Konzession eröffnet», bestätigt Bernhard Bürki, Pressesprecher des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom). Da das Verfahren aufgrund prozessrechtlicher Fragen zeitweise blockiert gewesen sei, könne erst im nächsten Jahr mit einem Abschluss rgeechnet werden.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat wenig Verständnis, dass das Bakom erst im Frühling 2005 aktiv geworden ist. Zumal die Wettbewerbskommission (Weko) das Bakom bereits im Februar 2003 auf eine mögliche Konzessionsverletzung aufmerksam machte. «Aufgrund der seit mehreren Jahren dauernden Missstände werden wir gegen die Cablecom bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstatten», kündigt SKS- Präsidentin und SP-Ständerätin Simonetta dann auch an.