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«Vom Inhaltlichen her war der Entscheid notwendig», sagt Haltiner in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». Die Herausgabe der Daten von knapp 300 UBS-Kunden habe dazu beigetragen, dass es keine Strafklage gegen die Bank gegeben habe. Eine solche Klage hätte die Existenz der UBS unmittelbar gefährdet.
Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht ist Haltiner denn auch der Ansicht, dass die Finma mit dem Bankengesetz eine genügende Rechtsgrundlage gehabt habe, um die Daten herauszugeben. Nach dem Gerichtsurteil hätte der Bundesrat eine Notstandsverfügung erlassen können. Laut Haltiner wurde Notrecht «geprüft, aber verworfen».
Zudem sei der Bundesrat mit der Herausgabe der Daten an die US-Behörden einverstanden gewesen, so Haltiner: «Der Bundesrat kannte die Handlungsoptionen und bestärkte uns darin, unter Umständen auch schwierige Entscheide zu treffen.»
Die Aufsichtsbehörde überlegt sich nun, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Sollte das Bundesgericht zum gleichen Schluss kommen wie die Vorinstanz, stellt sich laut Haltiner die Frage einer Revision des Bankengesetzes, «damit es in Zukunft möglich sein wird, in Krisensituationen zeitgerecht zu handeln».
Die Forderung nach seinem Rücktritt als FINMA-Präsident, wie sie in der Samstagspresse fast einhellig erhoben wurde, wies Haltiner zurück. Er sei bis Ende 2011 gewählt.
«Selbstverständlich erfülle ich meine Aufgabe nur, wenn ich das Vertrauen des Bundesrats habe. Nach meiner gegenwärtigen Einschätzung ist das der Fall», sagte Haltiner. (SDA/dct)
Eugen Haltiner ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht einverstanden: Der Entscheid der Finma sei notwendig gewesen.- Keystone