Kreuzfahrt-Unglück Bei Untergang zahlt die Reiseversicherung nicht

  • Aktualisiert am 26.01.2012

Wer eine Reise tut, ist oft überversichert. Doch im Fall der gekenterten Costa Concordia waren viele Versicherungen nutzlos.

Wer in die Ferien fährt, schliesst oft eine Versicherung für Annullation oder Gepäck ab. Obwohl mit der Kreditkarte, einem TCS-Schutzbrief oder Zusatz in der Hausratsversicherung schon genügend Schutz bestünde.

«Braucht es überhaupt eine Reiseversicherung?», haben sich bestimmt auch die 69 Schweizer Teilnehmer an der Unglückskreuzfahrt der Costa Concordia gefragt.

Kann man denn auf die Reiseversicherung verzichten? «Gerade bei dieser Art von Wasserschaden wäre eine Reiseversicherung das Richtige gewesen», heisst es beim Versicherer Zurich.

Denn hier zahlt keine Hausratsversicherung, weil die meisten Versicherer einen Schiffsuntergang nicht abdecken.

Wäre das Kreuzsfahrtschiff beispielsweise ausgebrannt, würde die Hausratsversicherung einspringen. Diese Regel gilt übrigens auch bei Zug- oder Flugzeugunglücken.

Wer mehrmals im Jahr verreist, sollte sich den Abschluss einer Jahresversicherung überlegen. Damit reist es sich in vielen Fällen günstiger. Glück im Unglück hatten die Costa-Concordia-Passagiere trotzdem: Sie erhalten von der Reederei vollumfängliche Rückerstattung aller Kosten und Schäden. (uro)

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