ITTINGEN - BERN - Heute beschäftigt sich die Wirtschaftskommission des Nationalrates mit der Solidarhaftung. Der Ständerat hat diese Massnahme gegen Lohndumping bereits gutgeheissen. BLICK war mit einem Kontrolleur unterwegs.
Auf den Baustellen häufen sich die Fälle von Lohndumping. Ernesto Casagrande ist täglich damit konfrontiert. Er ist Angestellter des Vereins Arbeitsmarktkontrolle und arbeitet als Inspektor. Der Verein kontrolliert im Auftrag von Behörden und Sozialpartnern die Arbeitsverhältnisse im Kanton Bern.
BLICK begleitete Casagrande bei einer Kontrolle auf der Baustelle der Armee-Apotheke in Ittigen BE, die seit mehr als einem Jahr für viele Millionen umgebaut und erweitert wird.
Bauherrin ist die Armasuisse, Rüstungsbeschafferin des Bundes und beim Departement von Bundesrat Ueli Maurer auch zuständig für Armee-Immobilien. Den Bauauftrag hat sie der deutschen Generalunternehmung M+W Group übergeben.
Ein Montagmorgen im September, Casagrande erhält eine Meldung vom Berner Wirtschaftsamt, wonach auf der Baustelle ein Selbständiger arbeite. Den Auftrag hat dieser von der französischen Firma Someta erhalten, die eine Zweigniederlassung in Mannheim (D) hat. Someta ist ein Subunternehmen der M+W Group.
Nach einer kurzen Diskussion mit dem deutschen Bauleiter ruft Casagrande nach dem Selbständigen, der Trennwände montiert. Der Deutsche C. M.* (32), der für die fünf Tage Arbeit 1000 Kilometer von Berlin nach Ittigen gefahren ist, muss seinen Ausweis zeigen. «Ich bin selbständig und habe zwei Angestellte», sagt er. Nach der Kontrolle der Personalien fragt Casagrande den Arbeiter nach seiner Selbständigkeit. Dieser gibt nur stockend Antwort:
«Seit wann arbeiten Sie als Selbständiger?»
«Seit 2005.»
«Wie werden Sie ausbezahlt?»
«Pauschal.»
«Wie hoch ist dieser Pauschalbeitrag?»
«Das weiss ich nicht.»
Kontrolliert werden auch seine beiden Angestellten. Der 22-jährige K.* ist der Bruder von M. Auf die Frage, wie viel er als Angestellter verdiene, sagt er: «1989 Euro.» Das sind 2184 Franken. Als ungelernter Berufsarbeiter müsste er laut GAV mindestens 4630 Franken verdienen. Sein 37-jähriger Arbeitskollege P. P.* erhält denselben Monatslohn.
Casagrande sagt: «Das ist ein typischer Fall. Bei 80 bis 90 Prozent der Arbeiter, die wir kontrollieren, vermuten wir Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Zehn bis zwölf Euro pro Stunde sind die Regel. Selbständige sind häufig Scheinselbständige.»
Für Casagrande ist klar: «Auf dem Bau findet eine Verwilderung statt. Es braucht dringend eine Solidarhaftung. Ein Erstunternehmer muss von A bis Z die Verantwortung übernehmen.»
Ab heute beschäftigt sich die Wirtschaftskommission des Nationalrates mit der Solidarhaftung. Der Ständerat hat in der vergangenen Session die Haftung des Erstunternehmers für die gesamte Subunternehmer-Kette gutgeheissen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund warnt seit Monaten vor einer Ablehnung der Solidarhaftung: «Wenn die Bevölkerung feststellt, dass negative Begleiterscheinungen der Personenfreizügigkeit nicht effizient bekämpft werden, dann wird sie künftig dieser Personenfreizügigkeit die Gefolgschaft verweigern.» Ähnlich argumentierte auch SP-Präsident Christan Levrat in der Ständeratsdebatte: «Jede Medienmeldung über Arbeiter aus Osteuropa, die für weniger als zehn Euro in der Stunde in der Schweiz arbeiten, senkt die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit.»
Inspektor Ernesto Casagrande und seinen Kollegen wird die Arbeit so schnell nicht ausgehen.
Bern – Trotz Gesetzen und Gesamtarbeitsverträgen ist Lohndrückerei gerade im Baugewerbe ein Kinderspiel. Und das funktioniert so:
Ein Schweizer Unternehmen schliesst mit dem Auftraggeber einen Vertrag ab, in dem es sich auch zur Einhaltung der Mindestlöhne aus den Gesamtarbeitsverträgen der Branche verpflichtet. Dann gibt die Firma den Auftrag ganz oder gestückelt an Subunternehmen weiter. Diese beschäftigen ausländische Arbeiter zu Hungerlöhnen oder als Scheinselbständige. Fliegen die Mauscheleien auf, kommt bisher der eigentliche Auftragnehmer nicht an die Kasse.
Solidarhaftung bedeutet: Wer den Auftrag ganz oder teilweise an Subunternehmer weitergibt, haftet auch bei diesen für die Einhaltung der Mindestlöhne. Dagegen wehrt sich vor allem der Baumeisterverband. Der Ständerat hat in der letzten Session der Solidarhaftung zugestimmt. Jetzt kommt das Geschäft in den Nationalrat.
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