Hat Merz verloren? Abkommen mit USA steht - hat Merz kapituliert?

  • Publiziert: 19.06.2009, Aktualisiert: 02.01.2012
  • Von Ann Guenter

BERN – Das Doppelbesteuerungs-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA steht vor dem Abschluss. Für Finanzexperte Hans Kaufmann eigentlich eine Totalkapitulation von Bundesrat Merz.

«An diesem Bankgeheimnis werdet ihr euch die Zähne ausbeissen.» Die Kampfansage von Finanzminister Merz vom letzten Jahr an die Adresse des Auslands klingt jetzt ziemlich hohl. Denn heute Nachmittag vermeldet das Merz-Departement: «Die Schweiz und die USA haben sich auf technischer Ebene auf die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen geeinigt.» Der Inhalt bleibe vertraulich.

Im Klartext: Das Bankgeheimnis war einmal. Die Schweiz muss in Zukunft nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Auskunft geben.

Betroffen sind in erster Linie amerikanische Staatsbürger, die in der Schweiz ein Bankkonto haben. Über sie und ihre Konti muss die Schweiz Informationen rausrücken, sollte die ausländische Steuerbehörde, in diesem Fall die amerikanische IRS, eine konkrete und begründete Anfrage liefern.

Merz noch mehr unter Druck

Zur Revision der Doppelbesteuerungsabkommen hatte sich die Schweiz unter internationalem Druck bereit erklärt. Bundesrat Merz hatte dabei stets betont, dass die Schweiz im Gegenzug zu einem solchen Abkommen etwas für die UBS rausholen will. Konkret sollen die USA möglichst auf die laufenden Zivilklagen gegen die Schweizer Grossbank verzichten.

Davon ist aus Finanzdepartement aber (noch) nichts zu hören.

«Fehlende mentale Stärke»

Ist dies nun die Totalkapitulation von Bundesrat Merz?
«In der Tendenz: ja!», meint SVP-Finanzexperte Hans Kaufmann. Er müsse das ausgehandelte Abkommen allerdings noch genau unter die Lupe nehmen.

Klar ist für Kaufmann hingegen schon jetzt: «Unsere Leute krebsen in Sachen Bankgeheimnis nach und nach zurück. Darüber bin ich sehr unglücklich.»

Ob das neue Abkommen den amerikanischen Zivilklagen gegen die UBS ein Ende setzen wird, bezweifelt er. «Aber es darf nicht soweit kommen, dass die UBS diese 52000 Kundendaten ausliefert. Denn dann muss doch jeder ausländische Kunde an der Rechtsstaatlichkeit der Schweiz zweifeln! Das wäre das Ende dieser Bank.»

Dass der Bundesrat in Sachen Bankgeheimmnis kein Rückgrat gezeigt habe, liegt für Kaufmann an der «fehlenden mentalen Stärke» des gesamten Gremiums: «Die müssen alle mal in die Sommerferien, sich erholen gehen!»

Halbwegs von der «grauen Liste» gestrichen

Zur Revision der Doppelbesteuerungsabkommen hat sich die Schweiz unter internationalem Druck bereit erklärt. Neu soll ausländischen Behörden auch in Fällen von Steuerhinterziehung Informationen über Bankkonten und deren Inhaber geliefert werden, während diese Amtshilfe heute nur bei Steuerbetrug gewährt wird. Nach Dänemark, Norwegen, Frankreich, Mexiko und einem weiteren ungenannten Land sind die USA der sechste Staat, mit dem die Schweiz ein DBA mit der erweiterten Amtshilfeklausel paraphiert hat.
Die Schweiz und weitere Länder, die sich auf der sogenannten «grauen Liste» der OECD befinden, müssen zwölf solche Abkommen unterzeichnen, um aus der Liste gestrichen zu werden.
Inhalt noch geheim

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