Dank UBS-Deal: Revisionsfirma krallt sich Millionenauftrag 120'000 Franken – täglich!

  • Aktualisiert am 19.01.2012
  • Von Marcel Odermatt

Die Überprüfung aller Verdachtsfälle von Steuerdelikten im Zusammenhang mit den Vereinigten Staaten bringt Pricewaterhouse Coopers rund 25 Millionen Franken.

Der grosse Gewinner des UBS-Vergleichs zwischen den USA und der Schweiz steht schon fest: Pricewaterhouse Coopers (PwC) sahnt Millionen ab.

Denn der Bundesrat hat entschieden, die Revisionsgesellschaft mit der Prüfung von 4450 UBS-Kundendossiers zu beauftragen, um mögliche Fälle von Steuerhinterziehung feststellen zu können.

«PwC wurde ausgewählt, weil sie nicht Buchprüferin der UBS ist und weil sie innert kurzer Zeit dreissig Spezialisten abstellen kann», sagt Urs Ursprung (60), Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Doch die Neutralität hat ihren Preis. SonntagsBlick weiss: Der Tagesansatz eines solchen Rechnungsprüfers beträgt 4000 Franken. PWC wird dem Bund also täglich 120000 Franken in Rechnung stellen.

Zurzeit wird die Projektorganisation aufgebaut. Im September soll sie voll operativ sein. Die PwC-Buchprüfer werden voraussichtlich in Zürich arbeiten. Sie sollen in einem separaten Gebäude tätig sein, zu dem andere Mitarbeitende der weltweit grössten Revisionsgesellschaft keinen Zutritt haben.

«Die Spezialisten arbeiten mit dem Informatiksystem des Bundes und haben keinen Kontakt zu PwC», so Ursprung. Damit soll verhindert werden, dass sensible Kundendaten öffentlich bekannt werden.

Die Prüfungsarbeiten dürften rund ein Jahr in Anspruch nehmen. Insgesamt wird PwC rund 25 Millionen Franken kassieren. Für das gesamte Projekt hat der Bund diese Woche insgesamt 40 Millionen Franken bereitgestellt. Im Interview mit SonntagsBlick (Seite 22) zeigt UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger (68) die Bereitschaft, für diese Kosten geradezustehen.

Doch das ist eine freiwillige Leistung der UBS. Das Amtshilfeverfahren ist eine staatliche Aufgabe, die grundsätzlich unentgeltlich ist. Ob der Bund der UBS Rechnung stellen wird, lässt sich noch nicht sagen. Zunächst ist nämlich laut Experten die Frage abzuklären, auf welche Rechtsgrundlage man sich dabei stützen könnte.

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