Überraschung: Der Regisseur wird nicht ausgeliefert Widmer-Schlumpf lässt Polanski frei!

  • Publiziert: 12.07.2010, Aktualisiert: 10.02.2012
  • Von Hubert Mooser

BERN – Die Schweiz liefert Roman Polanski nicht an die USA aus. Der Hausarrest in Gstaad ist aufgehoben. Bundesrätin Widmer-Schlumpf erklärt, warum.

Dass sich der Bund derart viel Zeit lässt mit dem Entscheid, spreche für eine Auslieferung, meinte die «Sonntagszeitung» vor gut einer Woche. Tatsächlich wird aber Roman Polanski nicht an die USA ausgeliefert. Das hat heute Justizministerin Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern bekanntgegeben.

Der französische Filmschaffende darf sein Chalet in Gstaad, in dem er seit dem 4. Dezember 2009 mit elektronischen Fussfesseln auf den Entscheid wartet, sofort verlassen.

Grund 1: USA wollten Protokolle nicht rausrücken

Ausschlaggebend für die Freilassung Polanskis waren zwei Gründe: Zum einen hat das Eidgenössische Justizdepartement von den US-Strafbehörden zusätzliche Angaben zum Fall Polanski verlangt, diese aber nicht bekommen.

Die Schweiz bat um die Herausgabe des Protokolls der Befragung des damaligen Staatsanwaltes Roger Gunson vom Februar 2010. Laut Roman Polanski soll Gunson unter Eid bei seiner Befragung am 26. Februar 2010 erklärt haben: Der für den Fall Polanski zuständige Richter Rittenband habe am 19. September 1977 gegenüber allen Parteien erklärt, «dass meine Haftzeit im Gefängnis von Chibno die Gesamtstrafe sei, die ich zu verbüssen hatte».

Der Oscar-Preisträger verbrachte 1977 42 Tage in Untersuchungshaft. Die USA wollten der Schweiz die Befragungsprotokolle aber nicht aushändigen.

Grund 2: Polanski konnte stets problemlos ein- und ausreisen

Zudem kommt Professor Jörg Paul Müller in einem von Widmer-Schlumpf bestellten Rechtsgutachten zum Schluss, dass man Polanski nicht ausliefern dürfe. Eine Auslieferung würde nämlich gegen den völkerrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben verstossen.

Polanski reiste seit 2006 problemlos in die Schweiz ein und aus. Er musste auch am 26. September 2009 davon ausgehen, dass er die Schweiz unbehelligt wieder verlassen kann.

Sex mit 13-Jährigen – Fall sorgt weiter für Aufregung

Polanski wollte am Filmfestival in Zürich einen Preis für sein Lebenswerk entgegennehmen. Doch dazu kam es nicht. Er wurde noch am Flughafen wegen eines Verhaftungsbefehls der US-Behörden verhaftet. Vorgeworfen wird dem französischen Filmregisseur mit polnischen Wurzeln Sex mit der damals erst 13 Jahre alten Samantha Geimer.

Seit seiner Verhaftung in der Schweiz haben sich viele Kulturschaffende für die Freilassung Polanskis eingesetzt. Der französische Präsident Nicolas Sarkozy, bekannte Filmemacher wie Woody Allen, Pedro Almodóvar, Martin Scorsese oder Costa Gavras, Schriftsteller, alt Bundesräte wie Elisabeth Kopp, CVP Nationalrätin wie Barbara Schmid-Federer usw. – sie alle setzten für Roman Polanskis ein.

Auch wenn jetzt Polanski freikommt, der Fall dürfte weiter für Aufregung und Diskussionen sorgen.

Widmer-Schlumpf: «Polanski seit halb zwölf ein freier Mann»

Polanski sei bereits informiert über den Entscheid. Die Überwachung mit elektronischen Fussfesseln sei aufgehoben, erklärt Widmer-Schlumpf an der Pressekonferenz in Bern. «Polanski ist seit halb zwölf ein freier Mann.»

Widmer-Schlumpf hat auch schon mit dem US-Botschafter in Bern gesprochen. Dieser hätte eine Auslieferung begrüsst, respektiere aber den Entscheid der Schweiz.

Polanski habe selber nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens beigetragen, sagt Widmer-Schlumpf. Polanski habe das Beschwerdeverfahren gewählt und das habe den ganzen Prozess verzögert. Daher glaubt die Bundesrätin nicht, dass der Filmemacher eine Chance auf Schadenersatz hat. Widmer-Schlumpf geht zudem davon aus, dass dieser Entscheid nicht angefochten wird.
play Justizministerin Widmer-Schlumpf zum Fall Polanski: «Es geht nicht darum, über Schuld oder Unschuld von Roman Polanski zu befinden.»

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News

Was halten Sie vom Polanski-Entscheid?»

  • 62,4% Richtiger Entscheid. Endlich wird ein Schlussstrich unter die Sache gezogen.
  • 37,6% Falscher Entscheid. Polanski hätte sich für seine Tat vor Gericht verantworten müssen.