Mädchen mit Chloroform betäubt und missbraucht Verwahrung gegen Sex-Täter aufgehoben

  • Publiziert: 16.10.2012
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Laienschauspieler Urs B. sitzt seit August 2007 in Haft.

(ZVG)

SION - Als Chloroform-Unhold stieg er in Ferienlager ein und missbrauchte Mädchen. Jetzt hat das Walliser Kantonsgericht die Verwahrung gegen Urs B. aufgehoben.

Das Walliser Kantonsgericht hat in zweiter Instanz die gegen Sexualstraftäter Urs B. ausgesprochene Freiheitsstrafe nur leicht gesenkt: von 13 auf 11 Jahre und acht Monate. Hingegen hob es die gegen ihn verfügte Verwahrung zu Gunsten stationärer Massnahmen auf.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, Mitte der 90er-Jahre mehrere Mädchen unter 16-Jahren im Sport- und Freizeitcenter Fiesch VS sexuell belästigt zu haben. Er drang nachts ins Center ein und betäubte die schlafenden Mädchen, bevor es zu sexuellen Übergriffen kam.

Nach dem gleichen Muster verging er sich im Jahre 2000 an drei Schülerinnen des Nobelinternats L'Aiglon College in Villars-sur- Ollon VD, was schweizweit für Aufsehen sorgte.

Ausserdem soll der Mann 1998 eine junge Frau «grausam vergewaltigt haben», wie das Kantonsgericht am Dienstag in einem Communiqué schreibt. Schliesslich wurde ihm vorgeworfen, 2007 im Kanton Solothurn einen Mann verletzt zu haben, dessen Tochter er nachstellte.

Verurteilter legte Berufung ein

Im Sommer 2011 war der Mann daher in erster Instanz wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und weiteren Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Viele Delikte waren zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits verjährt.

Das Kreisgericht Oberwallis ordnete ausserdem die Verwahrung des Mannes an. Dieser legte gegen das Urteil Berufung ein und bestritt vor allem die ihm zur Last gelegte Vergewaltigung im Jahre 1998.

Gutachterin: «Mann ist behandelbar»

Das Walliser Kantonsgericht sei in seinem Urteil vom 20. September zum Schluss gelangt, «dass in zwei Anklagesachverhalten die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten», heisst es im Communiqué. In diesen beiden Punkten sprach es den Beschuldigten frei. Im Übrigen bestätigte es die erstinstanzlichen Schuldsprüche.

Im Falle der Vergewaltigung 1998 hatte das Gericht «keine ernsthaften Zweifel» an der Täterschaft des Mannes. Schliesslich reduzierte es aufgrund der Teilfreisprüche die gegen den Mann verhängte Freiheitsstrafe leicht.

Da die Gerichtsgutachterin die Behandelbarkeit der psychischen Störung des Mannes ausdrücklich bejahte, ordnete das Kantonsgericht anstelle der Verwahrung eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer Strafanstalt an. (SDA)

Beliebteste Kommentare

  • André  Kocher
    In der Schweiz werden Unholde besser behandelt als ihre Opfer !
    Was sind unsere "Richter" für Weicheier. Pfui
  • Hugentobler  Andreas
    Schön für den Mann. Es muss aber endlich mal der Zeitpunkt kommen, wo all diese Gutachter, für ihre Entscheide gradestehen müsse und somit auch haftbar sind.

Alle Kommentare (56)

  • Rudolf  Wigger , Hospental
    Mich packt die Wut, dass dieser Typ, der mit mir 1968 an der Rekrutierung war, der vom selben Ort war wie ich, über den ich mich damals wie heute geschämt habe, von solchen Gutachtern so mild behandelt wird. Vergessen die Schändungen an den vielen Mädchen die er betäubte, weil er nachts durch halboffene Fenster in die Schlafzimmer eindrang? Wohl nie etwas davon gehört, meine Untersuchungsrichter/innen und sonstigen Wohltäter? Verjährt weil vor 30-40 Jahren begangen! Nicht therapierbar so ein Scheusal! Ich kenne ein Opfer persönlich, das noch heute unter diesen Taten leidet
    • 17.10.2012
    • 12
    • 0
    • Thomas  Honegger
      Die meisten kennen doch einen sogenannten "Dorftrottel". Alle rundherum wissen, dass mit ihm nichts stimmt und trotzdem schauen alle weg. Ich kenne diesen Kerl hier nicht, aber mir sind diverse Fälle bekannt, in denen das nahe Umfeld frühzeitig hätte intervenieren und eine Behandlung beginnen können. Auch wenn seine Opfer heute noch leiden gilt: Wenn er krank und durch die Krankheit nicht urteils- oder schuldfähig ist, dann hat er die Chance verdient.
      • 17.10.2012
      • als Kommentar auf Rudolf  Wigger , Hospental
      • 1
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  • Meier  Daniel
    Der Täter began die Tat weil er vermutlich krank ist. Doch die Tat der Gutachterin geschah einzig und alleine aus wirtschaftlichen Anreizen. Und DAS ist nun wirklch pervers! Die Allgemeinheit soll also solchen Gefahren ausgesetzt werden weil ein paar wirklich perverse Menschen das Ganze als Geschäftsmodell auserkoren haben.
    • 16.10.2012
    • 6
    • 2
  • Urs  Saladin , Teufenthal , via Facebook
    Und wenn er rückfällig wird, konnte dies niemand voraussehen und die Gutachterin wird wie alle Gutachter in solchen Fällen auch nicht dafür geradezustehen haben! Später heisst es, Gutachten seien eine Momentaufnahme und da könne sich ein Täter eben auch gut verstellen! Die Gutachter sollten selber zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Therapierbarkeit schief läuft!
  • Herbert  Widmer , Sagogn
    Bin gespannt, wie lange es geht, bis dieser Typ mit den gleichen Vergehen wieder in der Zeitung erscheint. Unsere Justiz ist definitiv ein unbelehrbarer Softliladen.
  • Michael  Nussbaum , via Facebook
    Was mich stört ist die Idee, dass Sexuelle neigungen "therapiert" werden können. Früher wollte man die schwulen "therapieren", dort hat man eingesehen, dass das nix wird. Warum sollte dann irgend jemand sonst seine Neigung therapieren/verändern können? Ich als normaler Hetero könnte ja auch nicht zu einer andern sexuellen Neigung "umtherapiert" werden.. Für mich ist desshalb logisch, dass z.B. ein Phädophiler immer ein Phädophiler sein wird. = desshalb: lebenslange Verwahrung oder Kastration!
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