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Die Einsetzung einer ausserkantonalen Staatsanwältin gewährleiste die Unabhängigkeit der Untersuchung, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Mittwoch mit. Sie übernimmt die Verfahrensherrschaft und leitet sämtliche weiteren Untersuchungen.
Nach einer Frontalkollision in Bözen am 17. Januar wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Die beschuldigte Staatsanwältin wurde beim Unfall selbst verletzt und ist bis auf Weiteres arbeitsunfähig.
Ob die Frau weiterhin als Staatsanwältin arbeiten wird, ist unklar. Dies werde aufgrund der Ergebnisse des Strafverfahrens und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu entscheiden sein, hielt der Regierungsrat fest.
Die 46-jährige Staatsanwältin war einem anderen Auto gefolgt, das einen Lastwagen überholte. Während das erste Auto das Überholmanöver abschliessen konnte, prallte der Wagen der Staatsanwältin in ein korrekt entgegenkommendes Auto.
Dessen 31-jähriger Lenker wurde mit einem Helikopter der Rega ins Spital gebracht. Mehrere Tage später erlag er im Spital seinen schweren Verletzungen. (SDA)
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