Der Heisse Draht Unseriöses Angebot im Internet: Was tun?

  • Publiziert: 03.11.2009, Aktualisiert: 10.02.2012
  • Zum Thema Recht: Nicole Fernández, Juristin

Im Internet fiel mir folgendes Angebot auf: «Beim Empfang von Werbe-SMS können Sie Geld verdienen». In der Anzeige wurde mir für gelesene SMS eine Entschädigung zugesichert. In der Anmel-dung gab ich meine Personalien an – und musste die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Ich sah keine Kostenpflicht. Jetzt erhielt ich eine Rechnung eines Inkassobüros. Muss ich diese akzeptieren?Paula F. (Name geändert)

Sie sind leider auf ein unseriöses Angebot hereingefallen. Ich habe die Seite überprüft – Angaben zu den Kosten gibts, sie sind aber versteckt. Aufs Erste kann man sie kaum erkennen, darum handelt es sich um ein irreführendes Angebot. Erst der mittlere Teil der Geschäftsbedingungen weist auf einen kostenpflichtigen Vertrag von monatlich 9.90 Franken hin. Und die Abo-Dauer umfasst zwei Jahre.

Was gilt es nun zu tun? Erklären Sie dem Anbieter und dem Inkassobüro in einem eingeschriebenen Brief, Sie seien getäuscht worden. Einen kostenpflichtigen Vertrag hätten Sie nie eingehen wollen, weshalb Sie den Vertrag anfechten.

Im Streitfall muss die Ungültigerklärung des Vertrages wegen Irrtums gerichtlich erfolgen. Aber soweit kommt es in der Regel nicht. Ignorieren Sie, dass das unseriöse Unternehmen bzw. dessen Inkassobüro mit Mahn- und Drohschreiben Druck machen will. Selbst ein anwaltliches Schreiben mit Prozessandrohung muss Ihnen keine Sorge bereiten. Erfahrungsgemäss hören die Bemühungen nach ca. 10 Mahnschreiben auf. Sie können deshalb ohne weiteres riskieren, den geforderten Betrag nicht zu bezahlen.

Leider haben sich viele Unternehmen auf derart unseriöse Offerten spezialisiert. Sie gehen immer gleich vor. Mit der Anmeldung samt Namen und Adresse wird ein kostenpflichtiger Abo-Vertrag abgeschlossen. Seien Sie deshalb in Zukunft vorsichtiger.

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044 259 88 44 / 99 (Di, Mi 10-11 Uhr, Fr 13-15 Uhr)

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