BLICK erklärt So fies gehen Online-Betrüger vor

  • Publiziert: 12.40 Uhr, Aktualisiert: 10.02.2012

Die fünf häufigsten Internet-Fallen – und wie Sie sich wehren können.

Gratis-Software kostet plötzlich
Der Fall: Sucht man bei Google die Büro-Software «Open Office», landet man ganz schnell bei Portalen wie Online-Downloaden.de (Bild). Wer seine Adresse angibt, kann das Programm herunterladen. Vermeintlich gratis – denn Freeware wird im Internet per Definition kostenlos angeboten. Bei solchen Portalen löst man aber mit dem Download gleichzeitig ein Abo für 70 bis 100 Franken im Jahr. Gleiches kann auch bei Portalen passieren, die etwa Rezepte, Bilder oder Gedichte anbieten.
Wie verhindern? Auf Download-Portalen wie etwa www.chip.de, www.zdnet.de oder www.pctipp.ch ist Freeware wirklich gratis. Auch wenn man direkt beim Hersteller schaut, in unserem Fall bei http://de.openoffice.org. Falls Sie Namen und Adresse angeben müssen, unbedingt die Geschäftsbedingungen und das Kleingedruckte genau lesen.
Falls Sie in die Falle getappt sind und eine Rechnung erhalten, rät die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), diese nicht zu bezahlen. Teilen Sie in einem eingeschriebenen Brief mit, dass Sie den Vertrag anfechten, weil Sie getäuscht wurden. Halten Sie fest, dass Sie nie einen kostenpflichtigen Vertrag hätten eingehen wollen. Aus Ihrer Sicht ist der Vertrag deswegen ungültig. Alle weiteren Schreiben oder Mahnungen ignorieren Sie. «Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine Betreibung eingeleitet wurde», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS.

Bei Auktionen doppelt kassieren

Der Fall: Betrüger kaufen bei Online-Versteigerungen gezielt Produkte ein, die auf normalem Postweg verschickt werden. Dann behaupten sie, das Ersteigerte sei nie angekommen und fordern das Geld zurück. Wird die Bezahlung über einen Dienst wie PayPal abgeliefert, erhält der Käufer das Geld direkt nach der Beanstandung zurück. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass er die Ware wirklich geschickt hat.
Wie verhindern? Wertvolle Auktionsware sollte man nur eingeschrieben oder mit einem Kurier ausliefern. Sonst gerät man in Beweisnotstand.
Falls Sie in die Falle getappt sind, hängen Sie leider fest. Sie können den Käufer bei der Auktionsplattform lediglich melden oder andere User vor dem Halunken warnen.

Versteckte Abo-Kosten
Der Fall: Einfach Handynummer eingeben und schon wird einem ein Klingelton oder ein Handygame aufs Telefon geschickt. Verlockend für Jugendliche – vor allem wenn (zumindest auf den ersten Blick) kein Preis ersichtlich ist. Bei vielen Online-Portalen erfährt man erst im Kleingedruckten, dass man ein Abo abschliesst. Besonders mühsam: Der Betrag wird direkt der Handyrechnung belastet.
Wie verhindern? Auch hier gilt: Die Bedingungen genau lesen. Ganz generell ist es nie ratsam, die Handynummer im Web anzugeben. Achtung: Ähnliche Abo-Fallen lauern auch bei Intelligenztests, Ahnenforschung, Lebensprognosen oder Wettbewerben. Besonders fies: Die Abzocker schalten auf seriösen Webseiten Werbung für solche Angebote.
Falls Sie in die Falle getappt sind, reagieren Sie wie im ersten Fall. Zahlen Sie zwar fristgerecht die Telefonrechnung, aber ziehen Sie davon den Teil für Klingeltöne ab. Und senden Sie zusätzlich ein SMS mit «Stopp all» an die Absendernummer. Falls der Telefonanbieter die Verantwortung von sich schiebt, schicken Sie – analog zum ersten Beispiel – einen eingeschriebenen Brief an den Klingeltonanbieter. Sie können solche Dienste präventiv bei Ihrem Telefonanbieter sperren lassen. Nützt alles nichts, melden Sie sich bei der Schlichtungsstelle, Tel. 031 310 11 77, www.ombudscom.ch.

Gefälschte Produkte
Der Fall: Obwohl sich seriöse Online-Auktionshäuser oder sonstige Anbieter um Originale bemühen, findet man immer noch gefälschte Ware im Internet. Extrem günstige Markenkleider, CDs, DVDs, aber auch elektronische Geräte. So sind etwa viele der angebotenen Sticks mit riesigen 128-GB-Speicherplatz Fälschungen mit geringerer Speicherkapazität.
Wie verhindern? Seien Sie misstrauisch, wenn ein Produkt weit unter seinem Marktpreis angeboten wird. Und bei ausländischen Anbietern doppelt vorsichtig – auf einen Verkäufer in Singapur Rückgriff zu nehmen, ist fast unmöglich.
Falls Sie in die Falle getappt sind, empfiehlt BLICK-Juristin Nicole Fernández: Den festgestellten Mangel sofort melden (eine sogenannte Mängelrüge), denn die gelieferte Ware stimmt nicht mit dem versprochenen Angebot überein. Mit der Wandelungsklage kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden – was bei ausländischen Anbietern allerdings kaum durchzusetzen ist. Daher bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als solche Fälscher bei Ihrer Auktionsplattform zu melden.

Überflüssige und teure Beratung
Der Fall: Seit sich USA-Reisende online vor dem Abflug registrieren müssen, boomen Beratungswebseiten. Wer die offizielle Site der US-Regierung (Esta) nicht kennt, landet über Suchmaschinen schnell bei Anbietern wie www.esta-schweiz.ch oder www.esta.us (Bild). Die Seiten sehen offiziell aus, sind aber von privaten Vermittlern aufgeschaltet, die für ihre Dienste 50 Dollar verlangen.
Wie verhindern? Grundsätzlich ist das Vorgehen der Drittanbieter legal. Trotzdem können Sie sich das Geld sparen: Denn auf der offiziellen Webseite https://esta.cbp.dhs.gov kann man den Antrag gratis stellen. Fremde Hilfe brauchen Sie dazu nicht.

Abzock-Schutz-Programm

Oft ist auch für Experten nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob eine Webseite seriös ist – oder den Benutzern nur das Geld aus der Tasche ziehen will. Hilfe bietet da ein Gratisprogramm der Fachzeitschrift «Computer Bild». Es hat Hunderte von Abzock-Homepages gespeichert und meldet sofort, wenn man eine solche ansurft. Gratis beziehen kann man den Schutz auf www.computerbild.de (im Suchfeld «Abzock-Schutz» eingeben).

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