Exklusiv-Umfrage    Schweizer wollen Bankgeheimnis für Steuerflüchtige abschaffen

  • Publiziert: 28.02.2009, Aktualisiert: 08.02.2012
  • Von Werner Vontobel, Mitarbeit: Marcel Odermattt

Die meisten Schweizer wollen das Bankgeheimnis in seiner aktuellen Form abschaffen, aber möglichst viel Privätsphäre wahren.

Die Sache ist komplex, doch das Verdikt ist klar: 56 Prozent der Schweizer sind gegen die Beibehaltung des heute geltenden Bankgeheimnisses. Sie sagten Ja zur Frage: «Soll die Schweiz zukünftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung ausländischen Behörden helfen, deren Steuerflüchtlinge zu verfolgen, oder nicht?» Nur 34,6 Prozent wollen das bisher geltende Bankgeheimnis beibehalten, welches genau diese Hilfe sogar mit Haftstrafe bedroht.

Damit unterstützt eine Mehrheit der Schweizer erstmals die Forderung der EU, die einen Informationsaustausch nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung verlangt (siehe Kasten). Dies ist eine Ohrfeige für die Schweizerische Bankiervereinigung, die an der geltenden Definition des Bankgeheimnisses festhält und diese Position auch regelmässig mit Meinungsumfragen untermauert, ohne dabei das Thema Steuerhinterziehung anzusprechen. Die rituelle Frage der Bankiervereinigung lautet: Sollte man das Bankkundengeheimnis beibehalten oder abschaffen?

In dieser unverbindlichen Form findet das Bankgeheimnis eine Mehrheit. «Soll die Schweiz das Bankgeheimnis für Ausländer mit Geld bei Schweizer Banken hartnäckig verteidigen?» lautet die SonntagsBlick-Frage. 55,7 Prozent der Interviewten beantworteten sie mit Ja. 38,9 Prozent waren sogar gegen diese allgemeine Form des Bankgeheimnisses. Die Schweizer wollen offenbar weiterhin die Privatsphäre von Ausländern wahren, solange diese nicht dazu benutzt wird, die Steuerpflicht zu umgehen.

Die Befragten sehen den Bankenplatz Schweiz durchaus kritisch. 50,1 Prozent der Schweizer sind der Meinung, dass der Schweiz zu Recht vorgeworfen wird, sie sei eine «Steueroase», in der Steuerflüchtlinge leicht Unterschlupf fänden. 38,7 Prozent wollen den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen.

Rund die Hälfte der Schweizer beurteilt das Krisenmanagement der Regierung bzw. von Finanzminister Hans-Rudolf Merz als gut bis sehr gut. Mit der neu geschaffenen Finanzmarktaufsicht ist das Volk weit weniger zufrieden. Ganz schlecht schneidet die UBS-Führung ab. Nur knapp 17 Prozent sind mit dem Gebotenen zufrieden. 75 Prozent beurteilen ihr Krisenmanagement als schlecht bis sehr schlecht.

Das meinen die Chefs der Bundesratsparteien

Christian Levrat (38), SP-Präsident
«Es freut mich, dass es diese Mehrheit gibt. Ich war immer überzeugt, dass die Mehrheit der Schweizer zwar die Privatsphäre vor Staatsübergriffen bewahren will, aber nicht bereit ist, ausländische Steuerhinterzieher zu schützen.»

Fulvio Pelli (58), FDP-Chef
«Die Umfrage zeigt, dass es eine Unsicherheit in der Bevölkerung gibt. Steuern müssen bezahlt werden, wir halten aber am Bankgeheimnis fest und dürfen keinen automatischen Informationsaustausch zulassen.»

Christophe Darbellay (37), CVP-Chef
«Die wenigsten Leute können erklären, was der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist. Ob und wie das Bankgeheimnis angepasst werden soll, wird die Zukunft zeigen.»

Toni Brunner (34), SVP-Präsident
«Auch in Zukunft soll die sogenannte Steuerhinterziehung nicht mit Betrug gleichgesetzt werden. Für betrügerische Tätigkeiten kennen wir die Rechtshilfe, die die anderen Staaten bei der Schweiz beantragen können. Die SVP möchte auch weiterhin an dieser Regelung festhalten.»

Die Umfrage

Das Institut für Markt- und Meinungsforschung Isopublic hat am 25. und 26. Februar eine repräsentative Auswahl von 602 Personen in der ganzen Schweiz befragt. Die maximale Standardabweichung beträgt +/- 4,1 %Auftraggeber waren SonntagsBlick und «Il Caffè».

Kampf um das Bankgeheimnis: Die Ausgangslage

Unsere Umfrage zeigt es: Die Schweiz ist bereit, das Bankgeheimnis zu lockern. Das dürfte es dem Bundesrat leichter machen, im Steuerstreit mit der EU einen Kompromiss zu finden. Die Ausgangslage aber bleibt schwierig, denn die Schweiz hat gegenüber den USA schon weitreichende Konzessionen gemacht. Hier sind die Fakten, von denen der Bundesrat ausgehen muss.

Qualified Intermediary Agreement (QIA). Die USA haben allen ausländischen Banken, also auch den schweizerischen, ein QIA abgerungen. Darin verpflichten sich die Banken, der US-Steuerbehörde IRS automatisch, also ohne jede Nachfrage, sämtliche US-Wertschriften offenzulegen, welche US-Bürger beim betreffenden Institut besitzen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss die Bank die Geschäftsbeziehung abbrechen.

Herausgabe von Kundenkonti. Die USA fordern von der UBS die Herausgabe von 52000 Kundendokumenten. Diser Anspruch geht weit über das QIA hinaus, weil Informationen ohne konkrete Verdachtsmomente und ohne die vertragliche Grundlage des QIA geliefert werden sollen.

Informationsaustausch. Die EU-Staaten fordern einen Informationsaustausch. Das heisst, dass die Schweiz auf Anfrage Kundendaten liefert, sofern der betreffende Staat den begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung äussert. Konkret: «Wir wissen, dass Herr X bei der Bank Y unversteuerte Wertschriften liegen hat. Liefern Sie uns bitte die Details.» Ein Informationsaustausch geht wesentlich weniger weit als das QIA, weil er zwingend voraussetzt, dass die ausländischen Steuerbehörden konkrete Verdachtsmomente nennen können. Praktisch läuft der Informationsaustausch darauf hinaus, dass die Schweiz bei Ausländern keinen Unterschied mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung macht.

Zinsbesteuerung. Die Schweizer Banken liefern den EU-Staaten derzeit automatisch 20 Prozent Steuern auf den Zinserträgen ab, die EU-Bürger auf ihren Wertschriften in der Schweiz kassieren. Zur Diskussion steht eine Ausweitung des Abkommens auf Dividendenerträge und juristische Personen. Namen der Kunden werden in diesem Verfahren nicht preisgegeben. Im Unterschied zum Formationsaustausch werden nur die Vermögenserträge besteuert. Der punkto Steuern viel wichtigere Zufluss von Vermögen wird weiterhin nicht als Einkommen versteuert. Steuersünder kommen weitgehend ungeschoren davon.

Selbstanzeige. Noch während die Schweiz um das Bankgeheimnis ringt, wird dieses durch die bestehende Unsicherheit faktisch überflüssig gemacht. Vor allem deutsche Vermögensverwaltungskunden zeigen sich in Massen selbst an. Der Vorteil für sie: Bei einer Selbstanzeige zahlen sie bloss die hinterzogene Steuer plus sechs Prozent Verzugszins während maximal zehn Jahren nach. Bei einem allfälligen Strafverfahren kann sich dieser Betrag (wegen der fälligen Busse) verdoppeln. Zudem droht in schwerwiegenden Fällen eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren. Die KMPG Schweiz hat diese Woche den Flyer «Strafbefreiende Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren in Deutschland» verschickt. Die Nachfrage bei Banken und Vermögensverwaltern ist riesig. 

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