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Knapper gehts kaum. 50,1 Prozent sagten Ja zur Einführung von biometrischen Pässen. Auch in vielen Kantonen fielen die Resultate hauchdünn aus. Theoretisch könnten Nachzählungen verlangt werden, wenn es Hinweise auf Unregelmässigkeiten gibt. Zuständig wären die Kantone. Bis gestern gab es aber keine entsprechenden Hinweise. So bedeutet das gestrige Resultat im Wesentlichen Folgendes:
Die Neuerung: Der biometrische Pass enthält einen Chip, auf dem neben einem Foto auch zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Diese Daten werden in einer zentralen Datenbank erfasst und 20 Jahre lang aufbewahrt.
Die Einführung: Ab 1. März 2010. Ab dann darf die Schweiz als Schengen-Staat nur noch biometrische Pässe (Foto und zwei Fingerabdrücke) ausstellen. Die alten Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Der neue Pass ist 10 Jahre gültig.
Die Kosten: Der neue Pass kostet 140 Franken (bisher 128 Franken) für Erwachsene und 60 Franken (bisher: 55 Franken) für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Im Kombi mit einer Identitätskarte kostet er 148 Franken für Erwachsene (bisher: 128) und 68 Franken für Jugendliche (bisher 63).
Die ID: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat gestern bekräftigt, dass die Identitätskarte weiterhin keine biometrischen Daten enthalten wird. Sollte das je geändert werden, werde sich der Bundesrat für Wahlfreiheit einsetzen.
Die Sieger: FDP, CVP und BDP zeigten sich gestern erleichtert, dass das für Wirtschaft und Tourismus wichtige Schengen-Abkommen nicht gefährdet sei. Zudem werde jetzt die Sicherheit der Ausweise erhöht, problemloses Reisen auch in die USA bleibe ohne teure Visen möglich.
Die Verlierer: SVP, SP und Grüne verlangen, dass mögliche Missbräuche der Daten mit allen Mitteln verhindert werden. Für SP-Chef Christian Levrat etwa ist das knappe Resultat ein «Warnzeichen» der Bevölkerung.
Die Zukunft: Eine Sorge der Gegner gilt dem Umstand, dass die Daten wirklich nur für Pässe verwendet werden. Denn etwa FDP-Nationalrätin Doris Fiala hat bereits laut darüber nachgedacht, dass die Datenbank auch für Fahndungszwecke gebraucht werden könnte. Solchen Gelüsten erteilte Justizministerin Widmer-Schlumpf gestern eine Absage: «Ich halte nichts davon.» Zudem bräuchte es für solche Ausweitungen eine Gesetzesänderung.