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Staatsanwalt Lino Esseiva fordert für den Kinderschreck eine mehrmonatige Freiheitsstrafe. Anklagepunkte: Sexuelle Handlungen mit einem Kind, Besitz von Kinderpornografie und sexuelle Belästigung.
Bedingt beantragt der Staatsanwalt, weil Rolf S. weil nicht vorbestraft ist «Es liegt ein psychiatrisches Gutachten vor, dass ihm ein Alkoholproblem attestiert» sagt der Staatsanwalt. «Seine Taten stehen in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit.»
Rolf S. versetzt im Dezember letzten Jahres ein ganzes Zürcher Quartier in Aufruhr. Im Zürcher Schulhaus Heumatt fällt er über die Schülerin her. Zieht ihr die Turnhosen herunter.
Bevor noch Schlimmeres geschehen kann, kommt dem Kind eine Lehrerin zu Hilfe. Sie hat die Schreie des Mädchens gehört.
Der Unhold kann flüchten, stellt sich jedoch später der Polizei. Doch die Stadtpolizei lässt ihn nach seinem Geständnis wieder laufen. Zum weiteren Unverständnis darf er im selben Haus wie sein Opfer weiter wohnen.
Als Staatsanwalt Esseiva den Fall endlich auf dem Tisch hat, schafft er Remedur. Er macht Rolf S. klar, dass er ausziehen muss. Nebenbei ordnet er eine Hausdurchsuchung an. Die Beamten finden auf dem PC des Pädophilen haufenweise Kinderporno-Material.
Im Zürcher Oberland, wo er sich neu niedergelassen hat, kommt es erneut zu einem Vorfall. Diesmal trifft es einen Buben (14). Rolf S. fragt den Schüler, ob er onaniere. Doch der Knabe lässt den Pädophilen einfach stehen. Dies sei seine Privatsache und ginge ihn nichts an, bedeutet er dem fremden Mann.
Nachdem der Schüler seinem Vater, der in der Nähe arbeitet, von der unangenehmen Begegnung erzählt, wird Rolf S. festgenommen.
Der Prozess vor Zürcher Bezirksgericht ist noch nicht terminiert.
*Name der Redaktion bekannt
Hier lauerte Rolf S. seinen Opfern auf: Schulhaus Heumatt.- RDB